Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2030 der VG Rosenstein, 10. Änderung - Vorberatung der Abwägung und Beschlussfassung

Betreff
Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2030 der VG Rosenstein, 10. Änderung - Vorberatung der Abwägung und Beschlussfassung
Vorlage
2021/GR/082
Aktenzeichen
621.31:T
Art
Beschlussvorlage-GR

Sachverhalt:

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst die gesamte Markungsfläche der Gemeinde Böbingen. Er ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf. Aus dem Flächennutzungsplan entsteht keinerlei Anspruch auf die ausgewiesene Nutzung bzw. ein Anspruch auf die Bebauung der Grundstücke, jedoch kann ein Bebauungsplan regelmäßig nur aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

 

Für die Aufstellung des Flächennutzungsplans ist die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein für seine Mitgliedsgemeinden zuständig. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan wurde für den Zeitraum bis zum Jahr 2015 aufgestellt.

Am 27.04.2017 hat die Verbandsversammlung der VG Rosenstein den Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan 2030 der VG Rosenstein, 10. Änderung (generelle Fortschreibung Gemeinde Böbingen) beschlossen. Am 27.01.2020 hat der Gemeinderat dem Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Planungszeitraum bis 2030 zugestimmt und die VG Rosenstein auf dieser Basis mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 28.02.2020 im Amtsblatt der VG Rosenstein. Der Vorentwurf lag vom 02.03.2020 bis 24.04.2020 sowie vom 11.05.2020 bis 12.06.2020 im Rathaus öffentlich aus. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen, Bedenken und Widersprüche wurde in der Gemeinderatssitzung am 21.09.2020 vorberaten die Abwägung selbst erfolgte dann in der Verbandsversammlung der VG Rosenstein am 06.05.2021. Die öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung durch die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein erfolgte am 25.06.2021, der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan lag nebst allen Unterlagen in der Zeit vom 28.06. – 13.08.2021 öffentlich aus (einschließlich der Veröffentlichung auf der Homepage). In der Sitzung am 22.11.2021 soll der Gemeinderat der Gemeinde Böbingen über die Ergebnisse der Offenlage (Behörden, Bürgerschaft) und über den Satzungsbeschluss vorberaten. Zuständig für die Beschlussfassungen und abschließenden Beschluss des FNP (10. Änderung) ist nach der Verbandssatzung die Verbandsversammlung der VG Rosenstein. Die nächste Verbandsversammlung findet am 17.02.2022 statt.

 

 

Wesentliche Inhalte des Flächennutzungsplans (Flächen für Wohnbau und gewerbliche Entwicklung) sind:



Gebiets-
typ

Gebiets
Nr.

Bezeichnung der Fläche

Brutto-bauland
[ha]

 

 

Siedlungsflächen

 

W

1.0

Sommerrain West

0,3

W

2.1

Weidle Ost

0,4

W

2.4

Weidle Ost II

0,2

W

4.1

Schelmen Ost I

0,7

W

4.4

Hagenäcker Erweiterung Ost

2,3

W

5.1

Mühlstich

2,8

W

6.0

Bucher Straße Süd

0,3

W

7.0

Erweiterung Gartenstraße

0,3

 

 

 

 

 

G

1.0

GE Böbingen Süd, 5.BA

0,6

G

2.1

Obere Steinge I

2,4

G

2.2

Obere Steinge II

1,6

G

3.0

Lauch

4,0

 

 

 

 

 

 

Gesamtzusammenstellung Ausweisung (Entwurf)

 

W

Gesamt

geplante Ausweisung Wohnen

7,3

G

Gesamt

geplante Ausweisung Gewerbe

8,6

 

 

 

 

 


Das Ing. Büro LK&P aus Mutlangen wird die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen, Bedenken, Widersprüchen der Öffentlichkeit (Bürger/Innen, Behörden) erläutern.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  • Der Gemeinderat stimmt den Abwägungsvorschlägen des Büro LK&P zu den eingegangenen Anregungen, Bedenken und Widersprüchen der Bürgerschaft und der Behörden zu und beauftragt die Vertreter der Verbandsversammlung der VG Rosenstein mit der entsprechenden Abstimmung.
  • Der Gemeinderat stimmt der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan, 10. Änderung zu. Die Vertreter der Verbandsversammlung der VG Rosenstein werden mit der entsprechenden Abstimmung beauftragt.
  • Maßgebend ist der Flächennutzungsplan mit Datum vom 27.01.2020 / 19.11.2020/ 22.11.2021. In den Unterlagen wurden redaktionelle Änderungen in der Begründung und im Plan eingefügt.