Sachverhalt:
Der
Flächennutzungsplan (FNP) umfasst die gesamte Markungsfläche der Gemeinde
Böbingen. Er ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen
Nutzungsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft
und Gemeinbedarf. Aus dem Flächennutzungsplan entsteht keinerlei Anspruch auf
die ausgewiesene Nutzung bzw. ein Anspruch auf die Bebauung der Grundstücke,
jedoch kann ein Bebauungsplan regelmäßig nur aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt werden.
Für die Aufstellung
des Flächennutzungsplans ist die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein für seine
Mitgliedsgemeinden zuständig. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan wurde für
den Zeitraum bis zum Jahr 2015 aufgestellt.
Am 27.04.2017 hat
die Verbandsversammlung der VG Rosenstein den Aufstellungsbeschluss für die
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan 2030 der VG
Rosenstein, 10. Änderung (generelle Fortschreibung Gemeinde Böbingen)
beschlossen. Am 27.01.2020 hat der Gemeinderat dem Vorentwurf der
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Planungszeitraum bis 2030 zugestimmt
und die VG Rosenstein auf dieser Basis mit der Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die öffentliche
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am
28.02.2020 im Amtsblatt der VG Rosenstein. Der Vorentwurf lag vom 02.03.2020
bis 24.04.2020 sowie vom 11.05.2020 bis 12.06.2020 im Rathaus öffentlich aus.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen, Bedenken und
Widersprüche wurde in der Gemeinderatssitzung am 21.09.2020 vorberaten die
Abwägung selbst erfolgte dann in der Verbandsversammlung der VG Rosenstein am
06.05.2021. Die öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung durch die
Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein erfolgte am 25.06.2021, der
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan lag nebst allen Unterlagen in der Zeit
vom 28.06. – 13.08.2021 öffentlich aus (einschließlich der Veröffentlichung auf
der Homepage). In der Sitzung am 22.11.2021 soll der Gemeinderat der Gemeinde
Böbingen über die Ergebnisse der Offenlage (Behörden, Bürgerschaft) und über
den Satzungsbeschluss vorberaten. Zuständig für die Beschlussfassungen und
abschließenden Beschluss des FNP (10. Änderung) ist nach der Verbandssatzung
die Verbandsversammlung der VG Rosenstein. Die nächste Verbandsversammlung
findet am 17.02.2022 statt.
Wesentliche Inhalte
des Flächennutzungsplans (Flächen für Wohnbau und gewerbliche Entwicklung)
sind:
Gebiets- |
Gebiets |
Bezeichnung
der Fläche |
Brutto-bauland |
|
|
Siedlungsflächen |
|
W |
1.0 |
Sommerrain West |
0,3 |
W |
2.1 |
Weidle Ost |
0,4 |
W |
2.4 |
Weidle Ost II |
0,2 |
W |
4.1 |
Schelmen Ost I |
0,7 |
W |
4.4 |
Hagenäcker Erweiterung Ost |
2,3 |
W |
5.1 |
Mühlstich |
2,8 |
W |
6.0 |
Bucher Straße Süd |
0,3 |
W |
7.0 |
Erweiterung Gartenstraße |
0,3 |
|
|
|
|
G |
1.0 |
GE Böbingen Süd, 5.BA |
0,6 |
G |
2.1 |
Obere Steinge I |
2,4 |
G |
2.2 |
Obere Steinge II |
1,6 |
G |
3.0 |
Lauch |
4,0 |
|
|
|
|
|
|
Gesamtzusammenstellung
Ausweisung (Entwurf) |
|
W |
Gesamt |
geplante Ausweisung Wohnen |
7,3 |
G |
Gesamt |
geplante Ausweisung Gewerbe |
8,6 |
|
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Das Ing. Büro LK&P aus Mutlangen wird die Abwägungsvorschläge zu den
eingegangenen Anregungen, Bedenken, Widersprüchen der Öffentlichkeit
(Bürger/Innen, Behörden) erläutern.
Beschlussvorschlag: