Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur für "Weiße Flecken" - Vergabe von Beratungsleistungen im Rahmen derProjektsteuerung und Projektleitung (Auftraggebervertretung)

Betreff
Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur für "Weiße Flecken" - Vergabe von Beratungsleistungen im Rahmen derProjektsteuerung und Projektleitung (Auftraggebervertretung)
Vorlage
2021/GR/081
Aktenzeichen
358.02
Art
Beschlussvorlage-GR

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat vergab in der Sitzung am 25.10.2021 die Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur (FTTB) für weiße Flecken an das Büro Seim & Partner aus Wiesbaden. Der Vertrag mit dem Büro Seim & Partner wurde zwischenzeitlich abgeschlossen.

 

Ausgehend von bevorstehenden Investitionskosten in Höhe von rund 10 Millionen EURO können Fördergelder in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten abgerufen werden. Voraussetzung ist, dass alle eingeforderten Fristen eingehalten werden. Dies ist insbesondere die Ausführung des Spatenstichs vor dem 01.09.2022 und die Fertigstellung bzw. Endabrechnung des Projektes bis 31.12.2024. Nur im Falle eines Nichtverschuldens der Gemeinde Böbingen können ggf. Fristen durch den Bund und durch das Land möglicherweise verlängert werden. Das Landratsamt hat daher allen beteiligten Kommunen empfohlen, ausreichend externe Beratungskompetenz hinzuzuziehen, da während der Planung und auch während der Bauausführung viel Zuarbeit durch die Gemeinde und viel Abstimmung notwendig sein wird. Eine besondere Herausforderung stellt das Hausanschlussmanagement mit allen Hauseigentümern dar. Die kommunale Anstalt KommPakt.Net hat angeboten, diese Bauherrenfunktion zu übernehmen und hat diese Aufgaben im Rahmen einer Videokonferenz mit den Bürgermeistern vorgestellt (Leistungsbeschreibung ohne Stundensätze und ohne Fahrtkosten). Hier hat die Verwaltung allerdings Bedenken, da KommPakt.Net das Fachpersonal derzeit noch nicht beschäftigt und zuerst einstellen müsste auch die notwendige kurzfristige Erreichbarkeit von Ulm im Einzelfall nicht gegeben ist.

 

Daher hat die Gemeinde Böbingen Kontakt mit dem Büro LK&P aus Mutlangen aufgenommen und die technischen Leistungen der Auftraggeber-Vertretung wurden im Beisein mit Herrn Werner Riek vom Landratsamt Ostalbkreis erörtert. Auch sind auswärtigen Büros die örtlichen Gegebenheiten (Andere Leitungen wie W, K, Strom, Gas) nicht im Detail bekannt. Das Ing. Büro LK&P aus Mutlangen garantiert aus Kapazitätsgründen vorläufig nur die Auftraggebervertretung im Rahmen der Planungs- und Ausschreibungsphase. Wichtig wäre auch, dass die Betreuung auch während der Bauphase erfolgt.


 

Beginn der Zusammenarbeit mit dem Büro Seim & Partner

 

Mit dem Büro Seim & Partner aus Wiesbaden ist am 24.11.2021 ein erster Kickoff-Termin vorgesehen. In einem ersten Schritt soll eine Videobefahrung aller auszubauenden Straßenzüge durchgeführt werden. Die Bürgerschaft muss hierfür rechtzeitig sensibilisiert werden.


Im Anschluss soll ein Projektplan aufgesetzt werden. Das Gerüst des Projektplans steht rechtzeitig, aber es müssen die Besonderheiten des Böbinger Projektes berücksichtigt werden, um Ressourcen einzuplanen, die Abstimmungstermine müssen festlegt werden usw. Dieser Projektplan muss gemeinsam abgestimmt werden. Aktuell geht das Büro Seim & Partner davon aus, dass die eigentliche Arbeit in ca. 5 - 7 Wochen gestartet werden kann. Insgesamt verbleibt sehr wenig Zeit für die Gesamtplanung.

Das Büro LK&P hat auf Wunsch der Gemeinde Böbingen das Projekt nochmals skizziert und die notwendigen Arbeiten der Auftraggeber-Vertretung beschrieben. Nur mit einer professionellen technischen Projektsteuerung und Projektbegleitung kann das wahrscheinlich größte Böbinger Projekt aller Zeiten zuversichtlich angegangen werden. Auch Städte mit eigenen technischen Bauämtern bedienen sich externer Beratungsleistungen dieser Art

 

Beschlussvorschlag des VgV-Vergabegremiums:

Die Gemeinde Böbingen beauftragt das Büro LK&P aus Mutlangen mit den angebotenen Beratungsleistungen im Rahmen der Projektsteuerung. Das Büro LK&P nimmt in diesem Falle die Aufgaben der Auftraggebervertretung wahr, da der Gemeinde Böbingen kein technisches Personal zur Verfügung steht. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach den angebotenen Stundensätzen, die Anzahl der Stunden ist im Angebot geschätzt, kann sowohl nach oben, als auch nach unten variieren.