Sachverhalt:
Im Jahre 2015 wurde
an den Schulpavillion der Schule am Römerkastell ein Schulpavillion in herkömmlicher
Bauweise angebaut. Der Anbau erfolgte als eingeschossiges, nicht unterkellertes
Gebäude. Südseitig schließt das Gebäude an den Schulpavillion an, die Nordseite
befindet sich „geschosshoch“ eine Abböschung bis auf das Niveau der
Grundschule. Zwischen den Bestandsgebäuden und dem Anbau haben sich hat sich
nordseitig ein sich nach oben öffnener Abriss ausgebildet. Im Instrumentenlager
selbst ist der Schaden deutlich erkennbar. Der Schaden wurde im Zuge der
Sanierungsmaßnahmen am Schulpavillion entdeckt, es kann nicht genau
festgehalten werden, wann die Schäden entstanden sind.
Die Bodenplatte
steht auf Fundamenten. Es ist davon auszugehen, dass die Fundamente nicht tief
genug (bis zum Mutterboden) gegründet sind. Die Bodenplatte hätte zur Not mit
Pfählen oder Plomben gesichert werden müssen. Folglich ist die Bodenplatte
abgesackt. Eine weitere Ursache ist der ausgetrocknete Baugrund (Tonstein)
durch die Bestandsdrainage, die in der Nähe stehenden Bäume und durch die
abfallende Böschung.
Der von der
Verwaltung hinzugezogene Statiker, Gerhard Müller bestätigte, dass die
Standsicherheit derzeit noch nicht gefährdet ist.
Herr Müller
informiert über folgende Sanierungsmöglichkeiten:
Die
Uretek-Sanierungsmethode:
Die Firma Uretek
hat der Gemeinde Böbingen ein Sanierungsangebot ausgearbeitet.
Vergleichsangebote können nicht eingeholt werden. Zur Durchführung der
Sanierungsmaßnahmen müssen ab 01.11. insgesamt 3 Bäume gefällt werden
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
beschließt die Bestandssicherung des Instrumentenlagers im Uretek-Verfahren
gemäß dem Sanierungsvorschlag und dem Angebot der Firma Uretek.
Die zusätzlichen
Schäden (Schließung der Wandrisse) sind anschließend in herkömmlicher Weise
(Verputzen, Malerarbeiten) zu beheben.