Bildungszentrum "Am Römerkastell" - Bestandssicherung Intrumentenlager GMV

Sachverhalt:

 

 

Im Jahre 2015 wurde an den Schulpavillion der Schule am Römerkastell ein Schulpavillion in herkömmlicher Bauweise angebaut. Der Anbau erfolgte als eingeschossiges, nicht unterkellertes Gebäude. Südseitig schließt das Gebäude an den Schulpavillion an, die Nordseite befindet sich „geschosshoch“ eine Abböschung bis auf das Niveau der Grundschule. Zwischen den Bestandsgebäuden und dem Anbau haben sich hat sich nordseitig ein sich nach oben öffnener Abriss ausgebildet. Im Instrumentenlager selbst ist der Schaden deutlich erkennbar. Der Schaden wurde im Zuge der Sanierungsmaßnahmen am Schulpavillion entdeckt, es kann nicht genau festgehalten werden, wann die Schäden entstanden sind.

 

 

Die Bodenplatte steht auf Fundamenten. Es ist davon auszugehen, dass die Fundamente nicht tief genug (bis zum Mutterboden) gegründet sind. Die Bodenplatte hätte zur Not mit Pfählen oder Plomben gesichert werden müssen. Folglich ist die Bodenplatte abgesackt. Eine weitere Ursache ist der ausgetrocknete Baugrund (Tonstein) durch die Bestandsdrainage, die in der Nähe stehenden Bäume und durch die abfallende Böschung.

 

Der von der Verwaltung hinzugezogene Statiker, Gerhard Müller bestätigte, dass die Standsicherheit derzeit noch nicht gefährdet ist.

 

Herr Müller informiert über folgende Sanierungsmöglichkeiten:

 

  1. Abschnittsweise Unterfangen der Nordseite, teilweise auch auf der Ostseite bis auf Gründungsniveau der Grundschule. Dies sichert größtenteils den Ist-Zustand, behebt aber den Schaden nicht.
  2. Bodenverbesserung und Gebäude-Anhebung durch Uretek-Verfahren. Dies sichert den Ist-Zustand und behebt (verringert) den Schaden. Die Firma Uretek Deutschland GmbH aus Eppingen ist deutschlandweit die einzige Firma, die mit einem Expansionsharzsystem Baugrundschäden beheben kann.

 

Die Uretek-Sanierungsmethode:

 

 

 

Die Firma Uretek hat der Gemeinde Böbingen ein Sanierungsangebot ausgearbeitet. Vergleichsangebote können nicht eingeholt werden. Zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen müssen ab 01.11. insgesamt 3 Bäume gefällt werden

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die Bestandssicherung des Instrumentenlagers im Uretek-Verfahren gemäß dem Sanierungsvorschlag und dem Angebot der Firma Uretek.

 

Die zusätzlichen Schäden (Schließung der Wandrisse) sind anschließend in herkömmlicher Weise (Verputzen, Malerarbeiten) zu beheben.