Sachverhalt:
Beim Bebauungsplan
„Sommerrain-West“ handelt sich um einen Bebauungsplan im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB. Der Gemeinderat hat am 25.02.2019 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sommerrain-West“ gefasst. Dieser
wurde am 08.03.2019 öffentlich bekannt gemacht. Im Anschluss daran fand ein
Termin mit allen Anliegern statt.
Das Baukonzept der
Investoren wurde im Gemeinderat zweimal vorgestellt, zuletzt in der
öffentlichen Sitzung am 14.12.2020 durch Herrn Kunze und Frau Engel (Baudesign
Rems, Immo Lichtenwald). Das Baukonzept wurde auch von den Anwohnern
eingesehen. Ein Schreiben vom 10.01.2021 mit Unterschriften der Anwohner,
welches sich gegen die Mehrfamilienhausbebauung richtet, wurde umfassend von
der Verwaltung beantwortet.
Abstimmung mit den Investoren:
Aufgrund der Einwohnerbeschwerden wird die geplante Tiefgarage ca. 50 cm tiefer
gelegt.
Der Grundriss von Haus Nr. 3, welches der bestehenden Bebauung am nächsten
liegt, wurde gegenüber dem ursprünglichen Konzept verkleinert und das
Staffelgeschoss reduziert, somit entstehen nur 3 Vollgeschosse.
Haus 1, 2, 3 und 4
Umgebungsbebauung
Abstände Bebauung Sommerrain und Sommerrain
– Sommerrain-West
Abstände bestehende Bebauung von Hauswand zu
Hauswand:
Sommerrain 21 – Sommerrain 19: >
10 m
Sommerrain 19 –
Sommerrain 16: >
12 m
Sommerrain 17 –
Sommerrain 25: ca.
5,5 m
Sommerrain 16 –
Sommerrain 14: >
5 m
Sommerrain 21 –
Haus Nr. 4 (Sommerrain-West): ca.
32 m
Sommerrain 19 –
Haus Nr. 4 (Sommerrain-West): ca.
27 m
Sommerrain 17 –
Haus Nr. 3 (Sommerrain-West): ca.
24 m
Erdgeschossfußbodenhöhen und Gebäudehöhen
Gebäude |
EFH |
GH |
Sommerrain 19 |
389,9 (Keller) 392,4 (Eingang) |
400,76 |
Sommerrain 17 |
391,3 |
399,46 |
Sommerrain 21 |
391,3 (geschätzt
ab UG) |
402,36 |
Haagweg 14 |
383,9 ab EG |
391,7 |
Sommerrain 16 |
393,75 ab EG 391,07 ab UG |
401,83 |
Sommerrain 14 |
398,59 – Haus 1 |
404,74 |
|
399,50 – Haus 2 |
405,85 |
Haus 3 |
387,25 |
397 (B-Plan) |
Haus 1 + 2 |
387,25 |
399,5 (B-Plan) |
Haus 4 |
388,8 |
401,75 (B-Plan) |
Anmerkung:
Die tatsächlichen
Gebäudehöhe (lt. Plan) für Haus 1 beträgt 396,35 m, Haus 2 und 3 399,3 m und
Haus 4 401,1 m und sind somit etwas geringer als im Entwurf des Bebauungsplans.
Die Angaben zu den Höhen für das bestehende Haus Sommerrain sind im Schnitt
nicht richtig dargestellt.
Entwurf des Bebauungsplans (s. Anlage)
Der Bebauungsplan
„Sommerrain-West“ wurde auf der Grundlage des Vorhabens des Investors
ausgearbeitet. Er lässt aber teilweise noch andere Bauweisen zu.
Ob dies notwendig
ist muss der Gemeinderat entscheiden.
Der
Bebauungsplanentwurf wird vom Büro LK&P in der Gemeinderatssitzung
vorgestellt. Dieser wurde urlaubsbedingt bis zum Versand der
Beratungsunterlagen noch nicht mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt. Die
Stellungnahme der Verwaltung wird im Nachgang zur Besprechung mit dem Investor
bzw. mit dem Büro LK&P noch angepasst.
Weitere Vorgehensweise:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
beschließt den Entwurf des Bebauungsplans „Sommerrain-West“.
Der Auslegungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen und der Bebauungsplan ist für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen.