Bebauungsplan "Sommerrain-West" - Entwurfsbeschluss

Sachverhalt:

 

Beim Bebauungsplan „Sommerrain-West“ handelt sich um einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Der Gemeinderat hat am 25.02.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sommerrain-West“ gefasst. Dieser wurde am 08.03.2019 öffentlich bekannt gemacht. Im Anschluss daran fand ein Termin mit allen Anliegern statt.

 

Das Baukonzept der Investoren wurde im Gemeinderat zweimal vorgestellt, zuletzt in der öffentlichen Sitzung am 14.12.2020 durch Herrn Kunze und Frau Engel (Baudesign Rems, Immo Lichtenwald). Das Baukonzept wurde auch von den Anwohnern eingesehen. Ein Schreiben vom 10.01.2021 mit Unterschriften der Anwohner, welches sich gegen die Mehrfamilienhausbebauung richtet, wurde umfassend von der Verwaltung beantwortet.

Abstimmung mit den Investoren:
Aufgrund der Einwohnerbeschwerden wird die geplante Tiefgarage ca. 50 cm tiefer gelegt.
Der Grundriss von Haus Nr. 3, welches der bestehenden Bebauung am nächsten liegt, wurde gegenüber dem ursprünglichen Konzept verkleinert und das Staffelgeschoss reduziert, somit entstehen nur 3 Vollgeschosse.

Haus 1, 2, 3 und 4

 

sommerrain

 

Umgebungsbebauung

 

 

 


Abstände Bebauung Sommerrain und Sommerrain – Sommerrain-West

Abstände bestehende Bebauung von Hauswand zu Hauswand:


Sommerrain 21 – Sommerrain 19:                                           > 10 m

Sommerrain 19 – Sommerrain 16:                                           > 12 m

Sommerrain 17 – Sommerrain 25:                                           ca. 5,5 m

Sommerrain 16 – Sommerrain 14:                                           > 5 m

Sommerrain 21 – Haus Nr. 4 (Sommerrain-West):           ca. 32 m

Sommerrain 19 – Haus Nr. 4 (Sommerrain-West):           ca. 27 m

Sommerrain 17 – Haus Nr. 3 (Sommerrain-West):           ca. 24 m

 

Erdgeschossfußbodenhöhen und Gebäudehöhen

 

Gebäude

EFH

GH

Sommerrain 19

389,9 (Keller)

392,4 (Eingang)

400,76

Sommerrain 17

391,3

399,46

Sommerrain 21

391,3 (geschätzt ab UG)

402,36

Haagweg 14

383,9 ab EG

391,7

Sommerrain 16

393,75 ab EG

391,07 ab UG

401,83

Sommerrain 14

398,59 – Haus 1

404,74

 

399,50 – Haus 2

405,85

Haus 3

387,25

397 (B-Plan)

Haus 1 + 2

387,25

399,5 (B-Plan)

Haus 4

388,8

401,75 (B-Plan)

 

Anmerkung:

Die tatsächlichen Gebäudehöhe (lt. Plan) für Haus 1 beträgt 396,35 m, Haus 2 und 3 399,3 m und Haus 4 401,1 m und sind somit etwas geringer als im Entwurf des Bebauungsplans. Die Angaben zu den Höhen für das bestehende Haus Sommerrain sind im Schnitt nicht richtig dargestellt.

 

Entwurf des Bebauungsplans (s. Anlage)

Der Bebauungsplan „Sommerrain-West“ wurde auf der Grundlage des Vorhabens des Investors ausgearbeitet. Er lässt aber teilweise noch andere Bauweisen zu.

 

Ob dies notwendig ist muss der Gemeinderat entscheiden.

 

Der Bebauungsplanentwurf wird vom Büro LK&P in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Dieser wurde urlaubsbedingt bis zum Versand der Beratungsunterlagen noch nicht mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt. Die Stellungnahme der Verwaltung wird im Nachgang zur Besprechung mit dem Investor bzw. mit dem Büro LK&P noch angepasst.

Weitere Vorgehensweise:

 

  • Nach dem Beschluss des Bebauungsplanentwurfs erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung (Amtsblatt, Homepage)
  • Der Bebauungsplan wird für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Dann haben die Bürger und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Fragen, Anregungen und Bedenken vorzubringen. Diese müssen dann anschließend vom Gemeinderat abgewägt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Bebauungsplans „Sommerrain-West“.

Der Auslegungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen und der Bebauungsplan ist für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen.