Sachverhalt:
Die Gemeinde Böbingen erwarb auf
Antrag der Fraktion Freien Wähler hin im Jahre 2019 das Flurstück Nr. 734/1 mit
dem Ziel das Grundstück im neuen Flächennutzungsplan als Bauland auszuweisen.
In seiner Sitzung am 25.02.2019 fasste der Gemeinderat den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Sommerrain-West (Öffentliche
Bekanntmachung am 08.03.2019). Als Bebauungsplanverfahren wurde das
vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB gewählt.
Die Anlieger wurden im Rahmen
eines Ortstermines am 11.03.2019 über den Kauf des Rohbaulandes und über die
Absicht der zukünftigen Wohnbebauung in Kenntnis gesetzt.
Das Ergebnis der
Baugrunduntersuchung, die Bewertung des verdohlten Haagbaches, eine
schalltechnische Untersuchung und eine vermessungstechnische Bestandsaufnahme
wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.09.2019 vorgestellt. Mit
den Ergebnissen dieser Untersuchungen kam der Gemeinderat zur Erkenntnis, dass
in dieser Lage eine Mehrfamilienhausbebauung die beste Option darstellt. Der
ursprüngliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan beinhaltete auch
Teilflächen des Grundstücks Fl.Nr. 743/0. Diese konnte die Gemeinde Böbingen
aber nicht erwerben und somit reduzierte sich der Geltungsbereich auf das
Grundstück Fl.Nr. 734/1 mit Arrondierungen von Fl.St.Nr. 762/0, 734/2, 124/7
und Fl.St.Nr. 733/3 auf insgesamt ca. 0,52 Hektar. Der Gemeinderat beauftragte
in der öffentlichen Sitzung am 21.10.2019 das Ingenieurbüro LK&P Ingenieure
aus Mutlangen mit der Planung und Durchführung des Bebauungsplanverfahrens.
Der Gemeinderat entschloss sich, das Baugrundstück verschiedenen
Bauträgern anzubieten und verständigte sich mit der Immo Lichtenwalde bezüglich
des Grundstückspreises, die Vorgehensweise bei der Bebauungsplanung und die
Umsetzung der Erschließungsplanung und -ausführung. Näheres wird ein
Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan regeln. Der Bauträger beabsichtigt
insgesamt 4 Mehrfamilienhäuser zu errichten (Energiestandard mind. KFW 40) und
stellte sein Konzept zuerst im Technischen Ausschuss am 16.09.2020 und am
14.12.2020 im Gemeinderat vor.
Der Gemeinderat beauftragte auf der Grundlage der vorgelegten Konzeption
durch den Projektträger in der Sitzung am 14.12.2020 das Büro LK&P mit der
Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung
am 14.06.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes „Sommerrain-West“ in der Fassung
vom 14.06.2021 mit den örtlichen Bauvorschriften und den Anlagen zum
Bebauungsplan festgestellt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit
wurde vom 12.07.2021 – 17.08.2021 durchgeführt.
Zusätzliche
Bürgerbeteiligung
Im Vorfeld zur Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 05.07.2021
eine 2,5 stündige Anliegerversammlung und die Verwaltung informierte über das
Bebauungsplanverfahren und über die bevorstehende Öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes.
In einer weiteren Anliegerversammlung am 21.10.2021 in der Römerhalle
ist vorgesehen, dass die eingegangenen Stellungnahmen der Anlieger diskutiert
werden, eine Visualisierung des Projektes aufgezeigt wird, der Projektträger sich
vorstellen wird und dazu Fragen beantwortet werden.
Abwägung
im Bebauungsplanverfahren:
Für das Bebauungsplanverfahren ist eine Abwägung der privaten und
öffentlichen Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Privaten, Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Entwurfsplanung „Sommerrain-West“
bekannt wurden, durch den Gemeinderat erforderlich.
Nach der Abwägung durch den Gemeinderat kann der Bebauungsplan als
Satzung beschlossen werden, voraussichtlich muss der Bebauungsplanentwurf nach
der Beschlussfassung aber nochmals angepasst werden. Seitens der Öffentlichkeit
sind verschiedene Stellungnahmen eingegangen. Die eingegangenen Stellungnahmen
der Bürgerschaft, Behörden und Träger öffentlicher Belange sind im beigefügten
Abwägungsvorschlag enthalten.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat wägt über die eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit ab und führt einen Abwägungsbeschluss herbei.