Sachverhalt:
Rückblick:
Der Gemeinderat fasste bereits Ende 2020 den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan „Weidle-Ost“ und beschäftigte sich in mehreren Sitzungen mit
der Erarbeitung eines Planentwurfes. Der Eigentümer der Hofstelle Gratwohlweg
41 praktiziert seit Jahren keine Tierhaltung auf der Hofstelle, allerdings hat
er ein Recht auf Tierhaltung aufgrund der Ursprungsgenehmigung aus den 1960er
Jahren. Durch eine Tierhaltung (Schweine, Rinder) werden Immissionen (Gerüche)
hervorgerufen, die eine Bebauung grundsätzlich einschränken können. Der
Eigentümer der Hofstelle und die Gemeinde Böbingen beauftragten das Büro IMA
aus Gerlingen mit der Durchführung einer gutachterlichen Geruchsuntersuchung.
Dieses Gutachten wurde in der Sitzung am 20.12.2021 mit dem Leiter der GB
Landwirtschaft, Herrn Otto Reiß diskutiert.
Gemäß der Rechtsprechung und auf der Grundlage der durchgeführten
Geruchsuntersuchung dürfen Wohnhäuser
mindestens in den gelben Bereichen geplant und bebaut werden – bis zu 12,5
Geruchsstunden in % der Jahresstunden. Darüber hinaus wären in den anderen
Bereichen (rote Farbe) Garagen, Nebengebäude, Stellplätze bzw. Gebäude, die
nicht bewohnt werden, zulässig.
Der Gemeinderat kam dem Eigentümer der
Hofstelle entgegen und beschloss, den Rechbergweg nur „einzeilig“ zu bebauen.
Die Überplanung des Gemeindegrundstücks südlich des Gratwohlweges wurde vorerst
zurückgestellt.
Bebauungsplanvorentwürfe:
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses durch den
Gemeinderat verkleinert sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erheblich.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit neuem Geltungsbereich ist
daher vom Gemeinderat neu zu fassen.
Beide Bebauungsplanvorentwürfe sehen eine
Bebauung mit insgesamt 7 Bauplätzen vor. Die Variante I sieht einen möglichen
Durchstich für eine mögliche zukünftige Bebauung in östliche Richtung vor.
Hierfür bräuchte es eine Abstimmung mit dem derzeitigen bzw. zukünftigen
Eigentümern. Die Tiefe der Bauplätze 5 und 6 beträgt bei dieser Variante gerade
einmal 17 Meter und bietet insgesamt wenig Gartenfläche in südliche Richtung. Die
Variante II verzichtet auf eine Erschließungsmöglichkeit in östliche Richtung.
Im Falle einer späteren Einigung mit den Eigentümern der Hofstelle müsste die
Erschließung in Richtung Osten dann über den Gratwohlweg (südlich der geplanten
Bebauung) erfolgen). Die Tiefe der Bauplätze 5 und 6 beträgt in diesen Fällen
20 Meter.
Grundsätzlich sind die Bauplätze mit
einer geringeren Fläche geplant, jedoch können Einfamilienhäuser mit
Doppelgarage untergebracht werden Dies würde auch klar in Richtung klimafreundlichen
Bauens gehen, da die Flächenausnutzung hier optimal ist. Zu berücksichtigen
sind die Mindestabstände von 2,5 Metern zum Ortsrand bzw. zur Straße.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Weidle-Ost“
mit neuem Geltungsbereich
2.
Der
Gemeinderat spricht sich für eine einzeilige Bebauung entlang des Rechbergweges
aus, ohne Durchstichmöglichkeit in östliche Richtung, da keine Perspektive für
eine weitere Bebauung in östliche Richtung denkbar ist.
3.
Das
Ing. Büro LK&P wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans
auszuarbeiten. Dieser Entwurf ist dann Grundlage für die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit.