Ausscheiden von GR August Freudenreich aus dem Gemeinderat - Nachrücken des ersten Ersatzbewerbers Andreas Killer

Betreff
Ausscheiden von GR August Freudenreich aus dem Gemeinderat - Nachrücken des ersten Ersatzbewerbers Andreas Killer
Vorlage
2022/GR/001
Aktenzeichen
022.133
Art
Beschlussvorlage-GR

Sachverhalt:

 

Gemeinderat August Freudenreich hat Anfang November 2021 Herrn Bürgermeister Stempfle in Kenntnis gesetzt, dass er zum Jahresende aus dem Gremium aus persönlichen Gründen ausscheiden möchte.

 

Die einschlägigen Regelungen der Gemeindeordnung für einen solchen Fall sind die §§ 16 und 31. Hier ist geregelt, dass ein ehrenamtlich Tätiger, und ein solcher ist ein Gemeinderat, unter bestimmten Voraussetzungen das Ehrenamt ablehnen kann.

 

Im vorliegenden Fall sind 2 Kriterien erfüllt, da Gemeinderat Freudenreich dem Gremium ununterbrochen seit 1989 angehört und zusätzlich bereits vor einiger Zeit das 62. Lebensjahr vollendet hat.

 

Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet bei Gemeinderäten der Gemeinderat, bei Ortschaftsräten der Ortschaftsrat.

 

Kraft Gesetzes rückt (automatisch) mit dem Ausscheiden eines Gemeinderats der erste Ersatzbewerber des Wahlvorschlags, dem der Gemeinderat bei der letzten Wahl angehört hat in dieses Amt nach, sofern keine Hinderungsgründe vorliegen.

 

Im vorliegenden Fall haben wir vorab beim Betroffenen, Andreas Killer, nachgefragt ob er das Amt annehmen will und ob bei ihm Hinderungsgründe vorliegen könnten. Dies ist nicht der Fall. Somit ist das Gremium wieder vollzählig und Andreas Killer kann in der ersten Sitzung des neuen Jahres verpflichtet werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass für das Ausscheiden von August Freudenreich ein wichtiger Grund gemäß § 16 der Gemeindeordnung vorliegt.