Sachverhalt:
Die Bauvoranfrage
der Grundstückseigentümerin von Flst.1385/1, Bucher Straße, wurde im
Technischen Ausschuss am 24.02.2021 abgelehnt. Begründung für die Ablehnung
war, dass sich das Grundstück nicht in der Ortslage, sondern im Außenbereich
befindet. Wohnbauvorhaben sind hier nicht genehmigungsfähig. Die Mitglieder des
Technischen Ausschuss haben der Grundstückseigentümerin signalisiert, dass die
Gemeinde Baurecht schaffen will, da dieser Bereich im künftigen
Flächennutzungsplan als Bauland vorgesehen ist.
Grundlage für die
Schaffung von Baurecht ist eine sogenannte Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4
Satz 3 BauGB. Die Grundstückseigentümerin hat sich mit dem Büro LK&P
verständigt, dass eine Ergänzungssatzung mit den erforderlichen Anlagen
vorbereitet wird. Der Auftrag wurde von der Grundstückseigentümerin direkt an
das Büro LK&P erteilt.
Die
Ergänzungssatzung beinhaltet verschiedene örtliche Bauvorschriften
(Bauvorschriften über Dächer, Gebäudehöhen, Gestaltung von Stellplätzen +
Zufahrten, Pflanzgebote …). In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass
Gebäude einen Abstand von mindestens 10 m zum Friedhof einhalten müssen. In
dieser Abstandsfläche verläuft der Schmutzwasserkanal der Gemeinde, welcher in
der Satzung durch ein Leitungsrecht gesichert wird. Die Abstandsflächen zu
Nachbarn betragen wie üblich 2,50 m und zum Außenbereich 6,00 m. Außerdem sind
noch Flächen für ein Pflanzgebot ausgewiesen.
Die
Ergänzungssatzung incl. Anlagen wurden mit der Eigentümerin abgestimmt.
Der Gemeinderat
fasste in der öffentlichen Sitzung am 20.09.2021 den Aufstellungsbeschluss und
stimmte dem Entwurf der Ergänzungssatzung nebst Anlagen zu. Die öffentliche
Auslegung wurde im Amtsblatt der VG Rosenstein am 24.09.2021 bekanntgegeben und
lag in der Zeit vom 04.10. – 04.11.2021 öffentlich aus.
Zu den
eingegangenen Anregungen, Bedenken, Widersprüchen hat das Büro LK&P einen
Abwägungsvorschlag ausgearbeitet, der in der öffentlichen Gemeinderatssitzung
vorgestellt werden soll.
Beschlussvorschlag: