Vorberatung des Antrags für eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage entlang der L1162

Betreff
Vorberatung des Antrags für eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage entlang der L1162
Vorlage
2021/GR/077
Aktenzeichen
112.03
Art
Beschlussvorlage-GR

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat am 24.7.2018 der Konzeption zur Modernisierung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung zugestimmt. Die Konzeption sieht vor, dass bis zum Jahr 2026 Modernisierungen von bestehenden Anlagen vorgenommen werden und pro Jahr eine Neuerrichtung vorgesehen ist. Der Ostalbkreis neue Geschwindigkeitsmessanlagen ausschließlich mit der Laser-Technik zu errichten. 

 

Die stationäre Geschwindigkeitsmessung soll sich zukünftig überwiegend auf die Überwachung von Bundes- und Landesstraßen, vereinzelt auch auf Kreisstraßen, mit überörtlichem Verkehr konzentrieren. Die stationäre Verkehrsüberwachung ist auf Straßen mit überörtlichem Verkehr langfristig geeignet um das Geschwindigkeitsniveau zu senken.

 

Wenn ein konkreter Antrag auf Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage beim Landratsamt eingeht, wird dieser zuerst auf die technische Umsetzbarkeit und auf Verkehrssicherheitsaspekte hin überprüft. Sind die Voraussetzungen vom Grundsatz erfüllt, erfolgt die weitere Prüfung des Antrages anhand unseres Kriterienkataloges.

 

Beim Bau von neuen Geschwindigkeitsmessanlagen haben die Gemeinden die Kosten für die erstmalige Herstellung eines stationären Messplatzes zumindest teilweise  zu übernehmen und der Landkreis trägt die Kosten für die Kameras und die laufenden  Kosten für die Unterhaltung des Messplatzes, einschließlich der Personalkosten.

 

Die Kosten für eine Geschwindigkeitsmessanlage stellen sich wie folgt dar:

 

  • für den Aufstellmasten ca. 23.500 - 28.000 €. Hinzu kommen noch individuelle Kosten für den Stromanschluss kommen. Diese Kosten trägt die Gemeinde
  • für Kamera-Einheit mit Blitzeinschub ca. 55.000 €. Diese Kosten trägt der Ostalbkreis

 

Festlegung von Kriterien für die Geschwindigkeitsüberwachung durch den Ostalbkreis

Die stationäre Geschwindigkeitsmessung soll sich zukünftig überwiegend auf die Überwachung von Bundes- und Landesstraßen mit überörtlichem Verkehr konzentrieren. Die stationäre Verkehrsüberwachung ist auf Straßen mit überörtlichem Verkehr langfristig geeignet um das Geschwindigkeitsniveau zu senken. Innerorts sollen verstärkt mobile Kontrollen für mehr Sicherheit sorgen. Insbesondere vor Schulen, Kindergärten und Fußgängerüberwegen ist eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf Grund der örtlichen Gegebenheiten oft gar nicht möglich.

Der Kriterienkatalog prüft die folgenden Merkmale eines Messstandorts ab:

 

à Straßentyp: vorzugsweise auf Bundes- oder Landesstraßen

à Verkehrsaufkommen: Ziel- und Quellverkehr, DTV (durchschnittlicher täglicher Verkehr), Schwerverkehr, etc.

à Beanstandungen pro Messtag

à Technische Voraussetzungen: Kurve, Steigung, Bodenschwellen

à Besondere Örtlichkeiten: Schule, Kindergarten, Fußgängerüberwege, Seniorenheim, Linienbushaltestellen

à Häufige Fußgängerquerungsvorgänge

à Aktuelles Geschwindigkeitsniveau: Dauermessung an der Messstelle à Unfallgeschehen: Polizeiunfallstatistik

 

Im September 2018 wurde dem Gemeinderat das Verkehrsgutachten für die L1162, Mögglinger Straße, Schönharter Straße und Dr. Schneider-Straße vorgestellt durch das Büro Brenner Bernard vorgestellt, ebenso die Ergebnisse der daran folgenden Verkehrsschau. Vorangegangen waren Beschwerden der Anlieger der L1162 vom Wohngebiet Bürgle-Strang. Der Gemeinderat beschloss damals, einen Blitzer entlang der L1162 zu beantragen

 

Besprechung mit den LRA, GB Straßenverkehr

Das Landratsamt hat die Gemeinde Böbingen nun nochmals aufgefordert, den genau gewünschten Standort zu benennen. Im Rahmen eines Vororttermins mit dem Landratsamt GB Straßenverkehr und einem Vertreter der Firma JenOptik wurden zusammen mit den Gemeinderäten Apprich, Gold und Schmid 2 Standorte entlang der L1162 diskutiert. Wenig Chance auf Erfolg hat ein Blitzer entlang der L1162 im Bereich des Parkplatzes der Parkanlage, da die L1162 mangels direkter Erschließungsstraßen zum Wohngebiet Bürgle-Strang in diesem Falle einen Außerortscharakter aufweist. Die alleinige Begründung „Lärm“ zu Lasten des angrenzenden Wohngebietes ist nicht ausreichend für die Stationierung einer Geschwindigkeitsmessanlage.

 

Zum Einzugsbereich der „Zone 30“ beim Seniorenzentrum zählen neben der Zufahrt zur Wohnanlage, dem Kreuzungsbereich der L1162 zur Römerstraße und zur Bachstraße zusätzlich die Bußhaltestellen (insbesondere für die Schülerbeförderung der angrenzenden Wohngebiete) und der Zebrastreifen. Dieser Standort hat aufgrund des Kriterienkataloges des LRA bessere Chancen, zum Zug zu kommen. Der beim Ortstermin anwesende Vertreter der Firma JenOptik sieht die technische Machbarkeit in der Nähe der Bushaltestelle beim Seniorenzentrum (s. Karte)

 

Weitere Vorgehensweise

Zuerst legt sich der Gemeinderat auf eine gewünschte Positionierung des Standortes für eine Geschwindigkeitsmessanlage fest. Anschließend wird die Verwaltung einen Antrag beim LRA, GB Straßenverkehr einreichen.

Das Landratsamt wird anschließend Testmessungen vornehmen und die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsmessanlage bewerten. Die finale Entscheidung wird dann im Anschluss an eine Verkehrsschau getroffen.

Favorisierter Standort, Bushaltestelle Seniorenzentrum

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beantragt offiziell die Aufstellung eines Lasermessgerätes im Bereich des Seniorenzentrums (Zone 30)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag beim LRA, GB Straßenverkehr einzureichen.

 

Die Gemeinde übernimmt im Falle einer positiven Entscheidung die Kosten für den Aufstellmasten iHv ca. ca. 23.500 - 28.000 € zuzüglich der Stromanschlusskosten.