Sachverhalt:
Der Kreistag hat am 24.7.2018 der Konzeption zur Modernisierung der
stationären Geschwindigkeitsüberwachung zugestimmt. Die Konzeption sieht vor,
dass bis zum Jahr 2026 Modernisierungen von bestehenden Anlagen vorgenommen
werden und pro Jahr eine Neuerrichtung vorgesehen ist. Der Ostalbkreis neue
Geschwindigkeitsmessanlagen ausschließlich mit der Laser-Technik zu
errichten.
Die stationäre Geschwindigkeitsmessung soll sich zukünftig überwiegend
auf die Überwachung von Bundes- und Landesstraßen, vereinzelt auch auf
Kreisstraßen, mit überörtlichem Verkehr konzentrieren. Die stationäre
Verkehrsüberwachung ist auf Straßen mit überörtlichem Verkehr langfristig
geeignet um das Geschwindigkeitsniveau zu senken.
Wenn ein konkreter Antrag auf Errichtung einer stationären
Geschwindigkeitsmessanlage beim Landratsamt eingeht, wird dieser zuerst auf die
technische Umsetzbarkeit und auf Verkehrssicherheitsaspekte hin überprüft. Sind
die Voraussetzungen vom Grundsatz erfüllt, erfolgt die weitere Prüfung des
Antrages anhand unseres Kriterienkataloges.
Beim Bau von neuen Geschwindigkeitsmessanlagen haben die Gemeinden die
Kosten für die erstmalige Herstellung eines stationären Messplatzes zumindest
teilweise zu übernehmen und der
Landkreis trägt die Kosten für die Kameras und die laufenden Kosten für die Unterhaltung des Messplatzes,
einschließlich der Personalkosten.
Die Kosten für eine Geschwindigkeitsmessanlage stellen sich wie folgt
dar:
Festlegung von Kriterien für
die Geschwindigkeitsüberwachung durch den Ostalbkreis
Die stationäre Geschwindigkeitsmessung soll sich zukünftig überwiegend
auf die Überwachung von Bundes- und Landesstraßen mit überörtlichem Verkehr
konzentrieren. Die stationäre Verkehrsüberwachung ist auf Straßen mit
überörtlichem Verkehr langfristig geeignet um das Geschwindigkeitsniveau zu
senken. Innerorts sollen verstärkt mobile Kontrollen für mehr Sicherheit
sorgen. Insbesondere vor Schulen, Kindergärten und Fußgängerüberwegen ist eine
stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf Grund der örtlichen Gegebenheiten
oft gar nicht möglich.
Der
Kriterienkatalog prüft die folgenden Merkmale eines Messstandorts ab:
à Straßentyp: vorzugsweise auf Bundes- oder
Landesstraßen
à Verkehrsaufkommen: Ziel- und Quellverkehr,
DTV (durchschnittlicher täglicher Verkehr), Schwerverkehr, etc.
à Beanstandungen pro Messtag
à Technische Voraussetzungen: Kurve,
Steigung, Bodenschwellen
à Besondere Örtlichkeiten: Schule,
Kindergarten, Fußgängerüberwege, Seniorenheim, Linienbushaltestellen
à Häufige Fußgängerquerungsvorgänge
à Aktuelles Geschwindigkeitsniveau:
Dauermessung an der Messstelle à Unfallgeschehen: Polizeiunfallstatistik
Im September 2018 wurde dem Gemeinderat das Verkehrsgutachten für die
L1162, Mögglinger Straße, Schönharter Straße und Dr. Schneider-Straße
vorgestellt durch das Büro Brenner Bernard vorgestellt, ebenso die Ergebnisse
der daran folgenden Verkehrsschau. Vorangegangen waren Beschwerden der Anlieger
der L1162 vom Wohngebiet Bürgle-Strang. Der Gemeinderat beschloss damals, einen
Blitzer entlang der L1162 zu beantragen
Besprechung mit den LRA, GB
Straßenverkehr
Das Landratsamt hat die Gemeinde Böbingen nun nochmals aufgefordert, den
genau gewünschten Standort zu benennen. Im Rahmen eines Vororttermins mit dem
Landratsamt GB Straßenverkehr und einem Vertreter der Firma JenOptik wurden
zusammen mit den Gemeinderäten Apprich, Gold und Schmid 2 Standorte entlang der
L1162 diskutiert. Wenig Chance auf Erfolg hat ein Blitzer entlang der L1162 im
Bereich des Parkplatzes der Parkanlage, da die L1162 mangels direkter
Erschließungsstraßen zum Wohngebiet Bürgle-Strang in diesem Falle einen
Außerortscharakter aufweist. Die alleinige Begründung „Lärm“ zu Lasten des
angrenzenden Wohngebietes ist nicht ausreichend für die Stationierung einer
Geschwindigkeitsmessanlage.
Zum Einzugsbereich der „Zone 30“ beim Seniorenzentrum zählen neben der
Zufahrt zur Wohnanlage, dem Kreuzungsbereich der L1162 zur Römerstraße und zur
Bachstraße zusätzlich die Bußhaltestellen (insbesondere für die
Schülerbeförderung der angrenzenden Wohngebiete) und der Zebrastreifen. Dieser
Standort hat aufgrund des Kriterienkataloges des LRA bessere Chancen, zum Zug
zu kommen. Der beim Ortstermin anwesende Vertreter der Firma JenOptik sieht die
technische Machbarkeit in der Nähe der Bushaltestelle beim Seniorenzentrum (s.
Karte)
Weitere Vorgehensweise
Zuerst legt sich der Gemeinderat auf eine gewünschte Positionierung des
Standortes für eine Geschwindigkeitsmessanlage fest. Anschließend wird die
Verwaltung einen Antrag beim LRA, GB Straßenverkehr einreichen.
Das Landratsamt wird anschließend Testmessungen vornehmen und die
Notwendigkeit der Geschwindigkeitsmessanlage bewerten. Die finale Entscheidung
wird dann im Anschluss an eine Verkehrsschau getroffen.
Favorisierter Standort,
Bushaltestelle Seniorenzentrum
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beantragt offiziell die Aufstellung eines
Lasermessgerätes im Bereich des Seniorenzentrums (Zone 30)
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag beim LRA, GB Straßenverkehr
einzureichen.
Die Gemeinde übernimmt im Falle einer positiven Entscheidung die Kosten
für den Aufstellmasten iHv ca. ca. 23.500 - 28.000 € zuzüglich der
Stromanschlusskosten.