Sachverhalt:
Die Tennisfreunde Böbingen haben die Übernahme einer Ausfallbürgschaft
für einen Teil des Darlehens (50 %) für die Modernisierung der Tennisanlage bei
der Gemeinde Böbingen beantragt. Der Tilgungsplan zeigt auf, dass der Verein
das Darlehen in ca. 15 Jahren vollständig tilgen möchte. Die Finanzierung wird
während der Laufzeit durch 2 größere Sondertilungszahlungen (Zuschüsse WLSB,
Gemeinde) zusätzlich gewährleistet. Die Zins- und Tilgungsrate beträgt jährlich
3.000 EURO.
Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit hat der Verein Tennisfreunde 2
Gewinn- und Verlustrechnungen der vergangenen beiden Jahre der Gemeinde vorgelegt.
Das Jahresergebnis der Tennisfreunde Böbingen wird sich zukünftig dahingehend
verbessern, dass für die Unterhaltung der neu modernisierten Anlage deutlich
weniger Aufwand (Wasser, Sand) zu erbringen ist.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Tennisfreunde Böbingen in der Lage,
das Darlehen im genannten Zeitraum zu finanzieren.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Böbingen stimmt aufgrund der Leistungsfähigkeit der
Tennisfreunde Böbingen e.V. die Übernahme der Bürgschaft zu. Voraussetzung aber
ist, dass die Zuschüsse der Gemeinde und des WLSB sofort für die Sondertilgung
der Darlehen eingesetzt werden.