Sachverhalt:
Die Satzung über
die Nutzung von Obdachlosenunterkünften in Böbingen wurde vom Gemeinderat
05.11.2001 beschlossen und seither nicht geändert. Auch die Nutzungsgebühren
wurden nicht angepasst. Die bisherigen Gebühren waren gerechtfertigt, da die
Obdachlosen bis zum Abbruch des Hauses im Gemeindehausweg 5 in einem alten,
nicht besonders gepflegten und auch technisch rückständigen Haus untergebracht
wurden. Die Höhe der bisherigen Nutzungsgebühren beträgt aktuell bei einer
abgeschlossenen Wohnung 11,50 Euro pro m², in einer Gemeinschaftsunterkunft
8,00 Euro pro m², wobei in diesen Sätzen alle Nebenkosten (Kalt- und
Warmwasser, Strom, Heizung, Müll) eingeschlossen sind.
Mit dem Neubau des
Gebäudes Gemeindehausweg 5 und der Unterbringung von Obdachlosen in sonst
vermieteten Gemeindewohnungen oder auch in hierfür angemieteten Wohnungen vom
privaten Wohnungsmarkt hat sich die Qualität der Unterbringung von Obdachlosen
inzwischen erheblich verbessert.
Derzeit sind im
Gemeindehausweg 5 insgesamt 6 Asylbewerber aus Nigeria, Algerien und dem Irak
obdachlosenrechtlich untergebracht. Es handelt sich um 3 Einzelpersonen und
einen dreiköpfigen Familienverbund in insgesamt 4 Wohnungen. In der
Erdgeschosswohnung im alten Schulhaus Kirchberg 11 wurde eine Dreizimmerwohnung
zu einer 3-er-WG umgestaltet, welche derzeit von drei Personen, 1 deutscher
Obdachloser und ein deutsches obdachloses Paar bewohnt wird. Diese Wohnung
wurde im Jahr 2018 umfassend renoviert und eine neue Küche und ein neues Bad
eingebaut.
Für zwei
Flüchtlingsfamilien aus dem Irak und dem Iran wurden vom privaten Wohnungsmarkt
zwei familiengerechte Wohnungen angemietet und diese Personen dort
obdachlosenrechtlich eingewiesen.
Die irakische Familie aus der Adlergasse ist inzwischen aus Böbingen
weggezogen, das Mietverhältnis wurde gekündigt.
Im Wohnhaus im
Gemeindehausweg stehen aktuell noch 2 Wohnungen (48 m² und 32 m²) zur
Verfügung. Diese müssen für bereits angekündigte, weitere Zuweisungen für
Flüchtlinge freigehalten werden, da für das Gebäude öffentliche Mittel für die
Errichtung von Flüchtlingsunterkünften verwendet wurden.
Eine Anpassung der
Benutzungsgebühren erscheint auch im Zuge der Anpassung der Mieten für die
gemeindeeigenen Wohnungen gerechtfertigt. Es wird vorgeschlagen, die
Wohngebühren anhand der beiliegenden Gebührenkalkulation zu erhöhen.
Gebühr für die Nutzung
einer Obdachlosenwohnung, (abgeschlossene Wohnung oder Zimmer in einer
Gemeinschaftsunterkunft) zukünftig 15,77 Euro/m² inkl. aller Nebenkosten, wobei
in einer abgeschlossenen Wohnung die Gesamtfläche der Wohnung angesetzt wird
und in einer Gemeinschaftsunterkunft die Fläche des zugeteilten Zimmers
zuzüglich die Gemeinschaftsflächen, welche bei Mehrfachnutzung auf die Anzahl
der nutzenden Personen aufgeteilt wird. Bei Einzelnutzung wird die
Gemeinschaftsfläche komplett der nutzenden Person zugerechnet. Bei der
Kalkulation ist ein Anteil für Fremdarbeiten enthalten, da von Seiten der
Obdachlosen oftmals die üblichen Arbeiten in einem Gemeinschaftshaus nicht
durchgeführt werden und diese dann fremd vergeben werden müssen, da das
gemeindeeigene Personal diese Zusatzdienste nicht leisten kann. diese
Zusatzleistungen werden pauschal mit einer 450,00 Euro Kraft im Jahr (5400,00
Euro) kalkuliert.
Eine Überprüfung
der Gebühren und die Anpassung an die allgemeinen Wohnsituationen sollte
zukünftig in kürzeren Abständen und unter Berücksichtigung des Verwaltungs- und
Pflegeaufwands der Wohnungen erfolgen.
Im Zuge der
Anpassung der Gebührensätze sollte die komplette Satzung an den aktuellen Stand
des Musters des Gemeindetages angepasst werden, damit diese wieder auf einem
rechtssicheren Stand ist.
Die Bezahlung
erfolgt je nach Status der Bewohner das Jobcenter oder der Geschäftsbereich
Integration und Versorgung.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Gemeinderat
macht sich die vorgelegte Kalkulation zu eigen und stimmt den darin enthaltenen
Prognosen zu.
Die Verwaltung
empfiehlt dem Gemeinderat, der vorgenommen Satzungsänderung zuzustimmen.