Sachverhalt:
1.
Inhalt und Begründung der Novellierung des
Gutachterausschusswesens in Baden-Württemberg
Die gesetzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse sind bundesweit im
Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Neben der Erstattung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute
Grundstücke sowie Rechten an Grundstücken gehören dazu insbesondere die
Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Ableitung von sonstigen für die
Wertermittlung erforderlichen Daten wie Liegenschaftszinsätze,
Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren für
verschiedene Grundstücksarten.
Um diese gesetzlich geforderten Daten verlässlich ableiten zu können,
ist eine ausreichende Anzahl an Kauffällen erforderlich, die in der
Kaufpreissammlung erfasst und ausgewertet werden müssen. Die notwendigen
Fallzahlen bedingen einen entsprechend großen Zuständigkeitsbereich.
Während die grundsätzlichen Aufgaben der Gutachterausschüsse bundesweit
geregelt sind, sind die Einzelheiten bezüglich ihres Zuständigkeitsbereichs und
ihrer Zusammensetzung in den Gutachterausschussverordnungen der Länder
festgelegt.
In Baden-Württemberg sind die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden zu
bilden, unabhängig davon, wie groß diese sind. Damit unterscheiden sich die
hiesigen Strukturen gravierend von denen in anderen Bundesländern, die größere
Zuständigkeitsbereiche, mindestens auf Kreisebene, festgelegt haben. Von den
bundesweit gut 1.200 Gutachterausschüssen entfallen somit allein auf
Baden-Württemberg im Jahre 2018 ca. 900 (siehe Abbildung). Dass dabei vielen
Gutachterausschüssen in kleinen Gemeinden nicht genügend Kauffälle zur
Verfügung stehen, um die gesetzlich geforderten Daten ableiten zu können, liegt
auf der Hand.
Mittlerweile wird der Bereitstellung von verlässlichen
Grundstücksmarktdaten aber eine immer größere Bedeutung beigemessen. Hier sind
insbesondere die neue Grundsteuerreform sowie das Erbschaftssteuergesetz zu
nennen, die unter anderem die rechtlich und fachlich korrekte Ableitung der
Bodenrichtwerte voraussetzen, sodass diesen dadurch eine zentrale Bedeutung für
die Bemessung der Steuer zukommen wird. Darüber hinaus sind auch die
Anforderungen gestiegen, die Daten deutschlandweit aber auch europaweit
bereitzustellen.
Das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
(MLR) hatte eine landesweite Umfrage bei den Gutachterausschüssen durchgeführt,
mit folgenden Ergebnissen für Baden-Württemberg:
Ø
Nur
max. 3,5 % der Gutachterausschüsse ermitteln Bodenrichtwerte und die sonstigen
für die Wertermittlung erforderlichen Daten gesetzeskonform
Ø
Nur
max. 33 % der Gutachterausschüsse veröffentlichen die Bodenrichtwerte in der
vorgeschriebenen Form
Ø
Nur
rund 27 % führen die Kaufpreissammlung digital mit einer Fachsoftware
Ø
Lediglich
rund 2 % der Gutachterausschüsse erreichen die für eine sachgerechte Ableitung
von Wertermittlungsdaten mindestens erforderliche Anzahl von 1.000 auswertbaren
Kauffällen.
Der gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Schwäbisch Gmünd mit den
Kommunen Schwäbisch Gmünd, Waldstetten, Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell,
Obergröningen, Schechingen und Lorch erfüllt bereits heute alle diese
gesetzlichen Anforderungen.
In Baden-Württemberg bestehen also erhebliche Mängel bei der Erledigung
der gesetzlichen Aufgaben in der amtlichen Grundstückswertermittlung. Auf
Grundlage der landesweiten Erhebung wurde vom Ministerium für ländlichen Raum
und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) daher die Novellierung der
Gutachterausschussverordnung (GuAVO) mit dem vorrangingen Ziel der Vergrößerung
der Zuständigkeitsbereiche in Angriff genommen.
Nach intensiver Abstimmung mit den kommunalen Verbänden wurden dann
folgende Eckpunkte für die Reform des Gutachterausschusswesens erarbeitet:
Ø
Die
Gutachterausschüsse sind weiterhin bei den Gemeinden zu bilden, somit bleibt es
bei der kommunalen Zuständigkeit.
Ø
Innerhalb
eines Landkreises können benachbarte Gemeinden die Aufgabe zur Bildung eines
Gutachterausschusses nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes
über kommunale Zusammenarbeit übertragen (z.B. an eine andere Gemeinde, eine
Verwaltungsgemeinschaft oder einen Zweckverband). Damit werden die
Möglichkeiten für die interkommunale Zusammenarbeit stark erweitert.
Ø
Für
eine sachgerechte Aufgabenerfüllung werden mindestens 1.000 auswertbare
Kauffälle pro Jahr und eine geeignete Personal- und Sachmittelausstattung
vorausgesetzt.
Die Eckpunkte wurden in die neue Gutachterausschussverordnung (GuAVO)
übernommen, die zum 11. Oktober 2017 in Kraft trat.
2.
Umsetzung der Reform zum amtlichen
Gutachterausschusswesen in der Raumschaft Schwäbisch Gmünd:
Seit dem 01.07.2020 besteht bei der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd die
Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Schwäbisch Gmünd mit den
Kommunen Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen, Schechingen,
Lorch, Waldstetten und Schwäbisch Gmünd.
Mit Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein vom 16.12.2020 an
die Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd, besteht nun seitens den Kommunen Heubach,
Bartholomä, Mögglingen, Böbingen a.d.R. und Heuchlingen ebenfalls Interesse
sich dem gemeinsamen Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd anzuschließen, um den
Anforderungen an die Reform des Gutachterausschusswesens gerecht zu werden.
Der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd verfügt über die
notwendige Infrastruktur sowie Personalkompetenz und Sachmittelausstattung, um
alle gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.
Die Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein beschlossen die
Aufnahme beim Gutachterausschuss der Stadt Schwäbisch Gmünd zum 01.10.2021.
(Böbingen: Öffentliche Sitzung am 03.05.2021).
3.
Zusammensetzung des gemeinsamen
Gutachterausschusses Schwäbisch Gmünd und Benennung der Gutachter/innen
Bei der Zusammensetzung des gemeinsamen Gutachterausschusses Schwäbisch
Gmünd werden die übertragenden Gemeinden ihre Gutachter/innen benennen, die
dann vom Schwäbisch Gmünder Gemeinderat zu bestellen sind. Bei der Auswahl wird
auf die nach § 192 BauGB geforderte Sachkunde und Erfahrung in der
Wertermittlung besonders Wert gelegt. Die Regelung sieht vor, dass jede
Gemeinde ein Mitglied pro angefangene 2.000 Einwohner zwei Mitglieder in den
gemeinsamen Gutachterausschuss namentlich vorschlägt – für Böbingen somit 3
Vertreter.
Als Übergangsregelung konnten die Mitgliedsgemeinden bis längstens zur
Neubestellung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses bei der
Stadt Schwäbisch Gmünd zum 28.04.2023 die bestellten Mitglieder ihrer
bisherigen Gutachterausschüsse in den gemeinsamen Gutachterausschuss entsenden.
Der erweiterte gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd wird dann
erstmals zum 01.10.2021 seine Aufgaben im erweiterten Zuständigkeitsbereich
wahrnehmen.
Mitglieder im Gutachterausschuss waren bisher Michael Riek, Friedrich
Killer, Heinrich Schweizer und Gerhard Ziller. Herr Ziller möchte ab 01.10.2021
nicht mehr im Gutachterausschuss tätig sein.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
stimmt der Gutachterausschussgebührensatzung zu.
Der Gemeinderat benennt für Böbingen Herrn Michael Riek, Herrn Friedrich
Killer und Herrn Heinrich Schweizer für den gemeinsamen Gutachterausschuss
Schwäbisch Gmünd.
Herr Michael Riek wird zum stellvertretenden Vorsitzenden für Böbingen
bestimmt.