Sachverhalt:
Die Bauvoranfrage
der Grundstückseigentümerin von Flst.1385/1, Bucher Straße, wurde im
Technischen Ausschuss am 24.02.2021 abgelehnt. Begründung für die Ablehnung
war, dass sich das Grundstück nicht in der Ortslage, sondern im Außenbereich
befindet. Wohnbauvorhaben sind hier nicht genehmigungsfähig. Die Mitglieder des
Technischen Ausschuss haben der Grundstückseigentümerin signalisiert, dass die
Gemeinde Baurecht schaffen will, da dieser Bereich im künftigen
Flächennutzungsplan als Bauland vorgesehen ist.
Grundlage für die
Schaffung von Baurecht ist eine sogenannte Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4
Satz 3 BauGB. Die Grundstückseigentümerin hat sich mit dem Büro LK&P
verständigt, dass eine Ergänzungssatzung mit den erforderlichen Anlagen
vorbereitet wird. Der Auftrag wurde von der Grundstückseigentümerin direkt an
das Büro LK&P erteilt.
Die
Ergänzungssatzung beinhaltet verschiedene örtliche Bauvorschriften
(Bauvorschriften über Dächer, Gebäudehöhen, Gestaltung von Stellplätzen +
Zufahrten, Pflanzgebote …). In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass
Gebäude einen Abstand von mindestens 10 m zum Friedhof einhalten müssen. In
dieser Abstandsfläche verläuft der Schmutzwasserkanal der Gemeinde, welcher in
der Satzung durch ein Leitungsrecht gesichert wird. Die Abstandsflächen zu
Nachbarn betragen wie üblich 2,50 m und zum Außenbereich 6,00 m. Außerdem sind
noch Flächen für ein Pflanzgebot ausgewiesen.
Die
naturschutzrechtliche Prüfung durch das Büro für Visualökologie Wiedmann ist
noch nicht ausgewertet, notwendige Vorgaben des Naturschutzes werden in der
Ergänzungssatzung noch eingearbeitet. Erst dann kann die Ergänzungssatzung –
Bucher Straße-Ost öffentlich ausgelegt werden.
Die
Ergänzungssatzung incl. Anlagen wurden mit der Eigentümerin abgestimmt.
Weitere
Vorgehensweise:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
fasst den Aufstellungsbeschluss „Ergänzungssatzung Bucher Straße-Ost“
Der Gemeinderat
stimmt dem Entwurf der Ergänzungssatzung „Bucher Straße – Ost“ zu und
beschließt die öffentliche Auslegung der Satzung.