Sachverhalt:
Aufgaben der
kommunalen Beleuchtung
Dank der aktuellen
und sich immer weiter entwickelnden LED-Technologie befindet sich die
Beleuchtung im öffentlichen Raum im starken Umbruch. Noch nie war Licht so
innovativ, flexibel und effizient. Damit erschließen sich völlig neue
Möglichkeiten und Perspektiven für die technische und dekorative Beleuchtung in
Städten und Gemeinden. Dabei sind die Anforderungen an eine gute Beleuchtung
über die Jahre hinweg immer die Gleichen geblieben:
Wichtige Punkte sind:
Lebensräume von
Insekten zu schützen
Künstliches Licht
lockt Insekten an. Diese werden empfindlich in ihrem natürlichen Lebensrhythmus
gestört. Für die meisten nachtaktiven Insekten gilt, dass sie die spektrale Zusammensetzung
und die Helligkeit des Lichts von Leuchtstofflampen und
Quecksilberdampf-Hochdrucklampen deutlich stärker wahrnehmen als die Menschen.
Auch das schwache Mondlicht, das Insekten vermutlich zur Orientierung nutzen,
empfinden sie als deutlich heller. Das Licht von Natriumdampf-Hochdrucklampen
dagegen nehmen sie als nicht so hell wahr, da die meisten Insekten gegenüber
orangen und roten Spektralanteilen weniger empfindlich sind. Aus diesem Grund
wurden vom Umweltministerium durch das sogenannte Biodiversitätsstärkungsgesetz
neue Regelungen zur insektenfreundlichen Beleuchtung in das Naturschutzgesetz
aufgenommen. Darin wird gefordert, dass bis zum Jahr 2030 die gesamte
Straßenbeleuchtung im Land auf insektenfreundliche Beleuchtung nach den „allgemein
anerkannten Regeln der Technik“ umgestellt werden muss. Dies gilt nach dem
derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand als erfüllt, wenn unter anderem
folgende Aspekte erfüllt sind:
Lichtimmission
Als
„Lichtverschmutzung“ oder „Lichtsmog“ wird bei der Beleuchtung städtischer
Ballungsräume die Lichtimmission bezeichnet, die nach oben strahlt und den
Himmel erhellt. Künstliches Licht durch Straßenbeleuchtung, angestrahlte
Bauwerke, Flutlichtanlagen und Leuchtreklame haben vielfältige Auswirkungen auf
Mensch und Natur. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden
Lichtimmissionen als schädliche Umwelteinwirkungen eingestuft, wenn sie durch
ihre Art, Ausmaß oder Dauer Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen
für die Allgemeinheit herbeiführen. Deshalb ist es wichtig, diese Faktoren
bereits bei der lichttechnischen Planung zu berücksichtigen.
Die gemeindliche
Straßenbeleuchtung umfasst mittlerweile über 872 Leuchtstelen mit 888
Leuchtmitteln. Diese unterteilen sich in technische Leuchten und dekorative
Leuchten mit unterschiedlichen Lichtpunkthöhen. Da dies eine im Laufe der Jahre
gewachsene Struktur darstellt sind auch entsprechend viele unterschiedliche
Leuchten verbaut. Dies macht die Unterhaltung und Wartung schwierig und eine
Ersatzteilvorhaltung ist aufgrund der Vielfältigkeit nicht möglich.
Bei der Erstaufnahme der Straßenbeleuchtung durch die EnBW ODR waren 105
Leuchten bereits mit LED-Leuchtmitteln ausgestattet. Im Rahmen der ersten
Ausschreibung wurden 177 weitere Leuchten umgerüstet.
Wartung und Instandsetzung
Bei Leuchten, die
auf LED Technologie basieren, wird sich eine zyklische Wartung der
Beleuchtungsanlage hauptsächlich auf eine Sichtprüfung oder Reinigung der
Leuchten reduzieren. Sollte wider erwartend doch mal eine LED- oder
Versorgungseinheit defekt sein, so wird diese sofort ausgetauscht, da eine
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gegeben sein sollte.
Aktuell bezahlt die
Gemeinde Böbingen aus dem Dienstleistungsvertrag „Licht“ mit der EnBW ODR
jährlich pro Leuchte 13,00 Euro bzw. 10,00 Euro bei LED-Leuchten für die
Wartung und Reinigung der Straßenbeleuchtung. Es fallen dadurch jährlich Kosten
von knapp über 15.700 Euro an. Durch die vollständige Erneuerung der
Beleuchtungsköpfe lassen sich somit nochmals zusätzliche Kosten einsparen, da
die Unterhaltungspauschale deutlich reduziert werken kann. Dies muss mit der
EnBW ODR neu verhandelt werden. Die weiteren Unterhaltungsarbeiten lassen sich
sicherlich auch noch reduzieren aber nicht vollständig einsparen, da hierbei
teilweise auch Kabelschäden behoben werden müssen.
Der
durchschnittliche Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung liegt bei 244.700 kWh
pro Jahr, was bei einem Strompreis von 23,64 ct/kWh brutto Kosten in Höhe von
ca. 56.400 Euro verursacht. Durch eine Umrüstung auf LED-Leuchten wird der
Verbrauch um ca. 80% gesenkt, d.h. pro Jahr können ca. 200.000 kWh eingespart
werden. In Euro ausgedrückt können durch die Umstellung Stromkosten in Höhe von
ca. 47.000 Euro eingespart werden. Dadurch werden die Ausgaben innerhalb
weniger Jahre amortisiert.
Förderung
Die Gemeinde
Böbingen beabsichtigt einen entsprechenden Förderantrag beim Projektträger
Jülich (Projektträger des Bundes) zu stellen. Für die Sanierung der
Straßenbeleuchtung der Gemeinde Böbingen aus Mitteln der Nationalen
Klimaschutzinitiative als Projektförderung, soll in diesem Jahr aufgrund der
Corona-Krise eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 30 Prozent der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beantragt werden (zuletzt: 20 %).
Bemusterung
Vor Beginn der
Ausschreibung soll eine Bemusterung der Leuchtentypen im Rahmen einer
TA-Sitzung erfolgen. Der Leuchtentyp Cuvin wird bei drei beschädigten Leuchten
eingebracht (Dr. Schneider Straße, Birkenweg 6 und Ahornweg) und Lumantix
(Limesring).
Vorgesehener
Ausschreibungsumfang
Ausschreibungsmodus
Die Bauleistung
soll nach VOB/A zur Vergabe beschränkt öffentlich ausgeschrieben und zusätzlich
auf der Homepage entsprechend öffentlich bekannt gemacht werden. Die beschränkt
öffentliche Ausschreibung ist bis Ende des Jahres auch in dieser Höhe für
Bauleistungen möglich.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Förderantrag beim Projektträger Jülich (Projektträger des
Bundes) zu stellen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, anschließend die beschränkt öffentliche Ausschreibung
durchzuführen.