Sachverhalt:
Zur Findung eines geeigneten Stromlieferanten bzw. eines
günstigen Stromlieferungsvertrags bietet der Gemeindetag für seine
Mitgliedskommunen den Service der Bündelausschreibung. Der Service ist sehr
teuer (ca. 5.000 €), außerdem sind aufwändige Vorarbeiten der Kommunen für die
Teilnahme an der Bündelausschreibung erforderlich, da alle Abnahmestellen (in
Böbingen: 52) einzeln erfasst werden müssen und die Rechnungsprüfung für alle
Nebenstellen erfolgen muss. Dies erfordert einen sehr hohen Verwaltungsaufwand.
Die Kommunen im Ostalbkreis erhalten von der EnBW ODR auf der
Grundlage der letzten Bündelausschreibung ein Angebot. Für die Kommunen im
Ostalbkreis verhandeln die Bürgermeister/in aus Mutlangen (Esswein),
Adelmannsfelden (Hahn) und Böbingen (Stempfle). Das Landratsamt Ostalbkreis,
Kommunalaufsicht, stimmt dieser Vorgehensweise zu. Alle Kommunen haben in der
Vergangenheit die Stromlieferungsverträge mit der EnBW ODR abgeschlossen.
Bündelausschreibung
des Gemeindetags:
Maßgebend für die Festlegung des Basispreises bzw. des
Terminmarktpreises war die Preisbildung der EEX (European Energy Exchange –
europäische Strombörse, diese unterliegt als öffentlich-rechtliche Institution
dem deutschen Börsengesetz) anhand von 4 Stichtagen. Dies war für den
Gemeindetag die Grundlage für die Entscheidung über die Stromlieferung der
Jahre 2018-2019. Die Preisermittlung ergibt sich anhand eine Basispreises
(Angebotspreis günstigster Anbieter) und der Preisgleitformel. Mit in diesem
Preis dabei sind die Netznutzungsentgelte und die Konzessionsabgabe, nicht
jedoch die gesetzlichen Preisbestandteile.
Angebote
für die Kommunen im Ostalbkreis:
·
Angebot Stromlieferung in Form eines Kommunalvertrages durch die EnBW
ODR AG mit Beginn 01.01.2022
·
Angebot an Kommunen im Ostalbkreis auf Basis BA GT 2017 mit Laufzeit 48
Monate statt 24 bzw. 36 Monate (keine regionalen Lose in der Ausschreibung)
·
Angebot eines Kommunalvertrages mit einem einheitlichen Energiepreis in
ct/kwh für die jeweiligen Lose (leistungsgemessene Anlagen, Straßenbeleuchtung,
Tarifabnahmestellen und Wärmestrom), zuzüglich Netznutzungsentgelte,
Konzessionsabgabe und aller anfallenden Steuern, Abgaben und Umlagen
·
Zusatzangebot Ökostrom: auf Wunsch erhält jede Kommune bei einem
Aufschlag von 0,189 ct/ kWh auf den Durchschnittsarbeitspreis eine
Ökostromlieferung mit 100 % Wasserkraft aus Deutschland. Der Ökostrom würde in
diesem Fall nicht direkt für die Verbrauchsanlagen verwendet, allerdings würde
die Kommune den Ökostrom kaufen und somit die Nachfrage nach Ökostrom fördern.
Die Mehrkosten würden für die Gemeinde Böbingen bei einem geschätzten
Gesamtverbrauch von 442.500 kwH/Jahr rund 836 € betragen. Davon machte die
Gemeinde Böbingen auch beim letzten Kommunalvertrag Gebrauch.
·
Die Entwicklung des Strommarktes ist von kontinuierlichen
Preiserhöhungen an der Strombörse EEX, dem größten Handelsplatz für Energie in
Europa geprägt. Die Strompreisverteuerung beträgt unter Zugrundelegung des
gleichen Verbrauchs ca. 8.000 € jährlich (bei unverändertem Stromverbrauch,
siehe Anlage). Hier ist aber anzumerken, dass schon alleine der Stromverbrauch
für die Straßenbeleuchtung einen Anteil iHv 55 % ausmacht. Die Gemeinde
Böbingen hat sich zum Ziel gesetzt, in den nächsten 2 Jahren die
Straßenbeleuchtung vollständig auf energieeinsparende LED-Leuchten umzustellen
und somit eine durchschnittliche Energieeinsparung von 65 – 85 % zu erzielen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Stromlieferungsangebot der EnBW
ODR zu.
Die Gemeinde Böbingen bestellt gegen einen geringen Aufpreis
von 0,189 Cent/kwh Ökostrom.