Stromlieferung für Kommunen im Ostalbkreis (2022 - 2026)

Betreff
Stromlieferung für Kommunen im Ostalbkreis (2022 - 2026)
Vorlage
2021/GR/038
Aktenzeichen
880.29
Art
Beschlussvorlage-GR

Sachverhalt:

 

Zur Findung eines geeigneten Stromlieferanten bzw. eines günstigen Stromlieferungsvertrags bietet der Gemeindetag für seine Mitgliedskommunen den Service der Bündelausschreibung. Der Service ist sehr teuer (ca. 5.000 €), außerdem sind aufwändige Vorarbeiten der Kommunen für die Teilnahme an der Bündelausschreibung erforderlich, da alle Abnahmestellen (in Böbingen: 52) einzeln erfasst werden müssen und die Rechnungsprüfung für alle Nebenstellen erfolgen muss. Dies erfordert einen sehr hohen Verwaltungsaufwand.

 

Die Kommunen im Ostalbkreis erhalten von der EnBW ODR auf der Grundlage der letzten Bündelausschreibung ein Angebot. Für die Kommunen im Ostalbkreis verhandeln die Bürgermeister/in aus Mutlangen (Esswein), Adelmannsfelden (Hahn) und Böbingen (Stempfle). Das Landratsamt Ostalbkreis, Kommunalaufsicht, stimmt dieser Vorgehensweise zu. Alle Kommunen haben in der Vergangenheit die Stromlieferungsverträge mit der EnBW ODR abgeschlossen. 

 

Bündelausschreibung des Gemeindetags:

 

Maßgebend für die Festlegung des Basispreises bzw. des Terminmarktpreises war die Preisbildung der EEX (European Energy Exchange – europäische Strombörse, diese unterliegt als öffentlich-rechtliche Institution dem deutschen Börsengesetz) anhand von 4 Stichtagen. Dies war für den Gemeindetag die Grundlage für die Entscheidung über die Stromlieferung der Jahre 2018-2019. Die Preisermittlung ergibt sich anhand eine Basispreises (Angebotspreis günstigster Anbieter) und der Preisgleitformel. Mit in diesem Preis dabei sind die Netznutzungsentgelte und die Konzessionsabgabe, nicht jedoch die gesetzlichen Preisbestandteile.

 

Angebote für die Kommunen im Ostalbkreis:

 

·        Angebot Stromlieferung in Form eines Kommunalvertrages durch die EnBW ODR AG mit Beginn 01.01.2022

·        Angebot an Kommunen im Ostalbkreis auf Basis BA GT 2017 mit Laufzeit 48 Monate statt 24 bzw. 36 Monate (keine regionalen Lose in der Ausschreibung)

·        Angebot eines Kommunalvertrages mit einem einheitlichen Energiepreis in ct/kwh für die jeweiligen Lose (leistungsgemessene Anlagen, Straßenbeleuchtung, Tarifabnahmestellen und Wärmestrom), zuzüglich Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe und aller anfallenden Steuern, Abgaben und Umlagen

·        Zusatzangebot Ökostrom: auf Wunsch erhält jede Kommune bei einem Aufschlag von 0,189 ct/ kWh auf den Durchschnittsarbeitspreis eine Ökostromlieferung mit 100 % Wasserkraft aus Deutschland. Der Ökostrom würde in diesem Fall nicht direkt für die Verbrauchsanlagen verwendet, allerdings würde die Kommune den Ökostrom kaufen und somit die Nachfrage nach Ökostrom fördern. Die Mehrkosten würden für die Gemeinde Böbingen bei einem geschätzten Gesamtverbrauch von 442.500 kwH/Jahr rund 836 € betragen. Davon machte die Gemeinde Böbingen auch beim letzten Kommunalvertrag Gebrauch.

·        Die Entwicklung des Strommarktes ist von kontinuierlichen Preiserhöhungen an der Strombörse EEX, dem größten Handelsplatz für Energie in Europa geprägt. Die Strompreisverteuerung beträgt unter Zugrundelegung des gleichen Verbrauchs ca. 8.000 € jährlich (bei unverändertem Stromverbrauch, siehe Anlage). Hier ist aber anzumerken, dass schon alleine der Stromverbrauch für die Straßenbeleuchtung einen Anteil iHv 55 % ausmacht. Die Gemeinde Böbingen hat sich zum Ziel gesetzt, in den nächsten 2 Jahren die Straßenbeleuchtung vollständig auf energieeinsparende LED-Leuchten umzustellen und somit eine durchschnittliche Energieeinsparung von 65 – 85 % zu erzielen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Stromlieferungsangebot der EnBW ODR zu.

Die Gemeinde Böbingen bestellt gegen einen geringen Aufpreis von 0,189 Cent/kwh Ökostrom.