Sachverhalt:
Rechtliche
Situation der vorhandenen Landwirtschaft:
Neue BauGB-Novelle
ab dem 2. Quartal 2021
Städtebauliche
Konzepte
Strukturkonzept
3:
Dieses Konzept sieht eine weitere zukünftige Erschließung in Richtung Osten
vor. Dies wäre zwar aus Sicht der Gemeinde Böbingen wünschenswert, da Ver- und
Entsorgungsleitungen vorbereitet und ausreichend dimensioniert sind. Allerdings
sieht die Gemeinde Böbingen keine Chance auf den weitergehenden Grunderwerb.
Südlich der Straße Gratwohlweg wären 2 große Mehrfamilienhäuser angedacht.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
beschließt die Planung auf der Grundlage des Strukturkonzeptes 1 fortzuführen.
Die Einfamilienhäuser sollen zukünftig 2 Vollgeschosse aufweisen, die
Mehrfamilienhäuser mindestens 2 Vollgeschosse. Aus Sicht der Verwaltung ist es
nicht notwendig den Gratwohlweg im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu
verbreitern und zusätzlich mit einem Fußweg auszustatten (auch eine
Einbahnstraßenregelung wäre denkbar).
Das Ing. Büro
LK&P wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten und diesen
mit den Trägern öffentlicher Belange abzustimmen.