Bebauungsplan "Weidle-Ost" - Vorstellung städtebaulicher Entwurf

Betreff
Bebauungsplan "Weidle-Ost" - Vorstellung städtebaulicher Entwurf
Vorlage
2021/GR/016
Aktenzeichen
621.41:T
Art
Beschlussvorlage-GR

Sachverhalt:

 

 

Rechtliche Situation der vorhandenen Landwirtschaft:

  • Die Lage des Geltungsbereichs liegt östlich von der Straße „Rechbergweg“ und nördlich der Straße „Gratwohlweg“. An den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans „Weidle-Ost“ grenzt das Anwesen Gratwohlweg 41. Das Anwesen ist ein ehemaliger landwirtschaftlicher Betrieb. Nach den Auskünften des Landratsamtes, Geschäftsbereich Landwirtschaft, hat der Anlieger / Grundstückseigentümer einen Bestandsschutz für die landwirtschaftliche Nutzung, sofern diese (zumindest eingeschränkt) in den letzten 6 Jahren noch aufrecht erhalten wurde.  In der Ursprungsgenehmigung war im landwirtschaftlichen Gebäude Platz für 14 Stück Großvieh, 4 Stück Jungvieh, 3 Kälber (?), 2 Mastrinder und 1 Schwein ausgewiesen. Voraussetzung für den Bestandsschutz ist auch, dass die Stallungen weiterhin vorhanden sind und auch (nicht teilweise) vom Eigentümer zurückgebaut worden sind. Eine darüber hinausgehende Landwirtschaft mit einer erhöhten Tierhaltung hat keinen Bestandsschutz. Es wäre aber offen, ob ein weitergehender Antrag des Grundstückseigentümers (s. Anlage) Aussicht auf Erfolg hat.

 

Neue BauGB-Novelle ab dem 2. Quartal 2021

  • Das Baugesetzbuch wird derzeit überarbeitet und das Gesetz soll noch im 2. Quartal dieses Jahres in Kraft treten. Neben einem Mischgebiet und den Wohngebieten (allgemeines, reines) soll zukünftig ein dörfliches Wohngebiet (MDW) möglich sein. Dieses vereinfacht das Bauen im Ort, ohne dass die Immissionsgrenzen eines Allgemeinen Wohngebietes berücksichtigt werden müssen. So ist anzunehmen, dass das dörfliche Wohngebiet (MDW) auch neben der berechtigten Kleinlandwirtschaft genehmigungsfähig ist.

 

Städtebauliche Konzepte

  • Das Ing. Büro LK&P hat insgesamt 3 Strukturkonzepte zur Diskussion ausgearbeitet.
  • Strukturkonzept 1:
    Das Konzept sieht insgesamt 10 Bauplätze mit einer Größe von 500-600 m² und 3 Bauplätze mit Mehrfamilienbebauung/Doppelhäusern vor. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Einfamilienhäuser mindestens 2 Vollgeschosse ermöglichen, die Mehrfamilienhäuser 2 + D (besser noch 3 + D).
  • Strukturkonzept 2:
    Das Konzept 2 sieht eine großzügige Durchgrünung vor, es wären noch wenige Bauplätze möglich, bei einem gleichzeitig hohen Investitions- und Planungsaufwand.

Strukturkonzept 3:
Dieses Konzept sieht eine weitere zukünftige Erschließung in Richtung Osten vor. Dies wäre zwar aus Sicht der Gemeinde Böbingen wünschenswert, da Ver- und Entsorgungsleitungen vorbereitet und ausreichend dimensioniert sind. Allerdings sieht die Gemeinde Böbingen keine Chance auf den weitergehenden Grunderwerb. Südlich der Straße Gratwohlweg wären 2 große Mehrfamilienhäuser angedacht.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Planung auf der Grundlage des Strukturkonzeptes 1 fortzuführen. Die Einfamilienhäuser sollen zukünftig 2 Vollgeschosse aufweisen, die Mehrfamilienhäuser mindestens 2 Vollgeschosse. Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht notwendig den Gratwohlweg im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu verbreitern und zusätzlich mit einem Fußweg auszustatten (auch eine Einbahnstraßenregelung wäre denkbar).

 

Das Ing. Büro LK&P wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten und diesen mit den Trägern öffentlicher Belange abzustimmen.