Sachverhalt:
Beim Bebauungsplan
„Bietwang-Nord, 1. Änderung“ handelt es sich um einen Bebauungsplan im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Der Gemeinderat
fasste am 21.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und
beauftragte die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit in die Wege zu
leiten.
Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans sind bei der Gemeinde Bedenken der
Öffentlichkeit (1 Private Einwendung) und Stellungnahmen von Trägern
öffentlicher Belange eingegangen. Von den Behörden sind keine Anregungen
gekommen, die in der Planung aufgenommen werden müssten. Büro LK&P hat sich
mit diesen Bedenken und Stellungnahmen auseinandergesetzt und entsprechende
Abwägungsvorschläge ausgearbeitet.
Hinsichtlich des
privaten Einwenders wäre der Vorschlag des Ing. Büros ihm beim letzten Punkt
seiner Stellungnahme entgegen zu kommen und im Falle einer Kombination aus Stützmauer
und Einfriedung mit jeweils 1,20 m Höhe einen Abstand der Einfriedung von der
Oberkante der Stützmauer von 50 cm festzusetzen, um die Wirkung der Höhen
abzumildern. Hierfür müsste im Textteil noch einen Halbsatz unter Ziff. 2.4.2
eingefügt werden.
Nach erfolgter
Abwägung über die eingegangenen Bedenken kann der Satzungsbeschluss für den
Bebauungsplan „Bietwang-Nord, 1. Änderung“ direkt im Anschluss gefasst werden.
Die Vorlage für den Satzungsbeschluss wird noch rechtzeitig vor der GR-Sitzung
zugestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt den Abwägungsvorschlägen des Ing. Büros
LK&P zu folgen und fasst die Abwägungsbeschlüsse gemäß der Vorlage des Ing.
Büros LK&P.
Der Gemeinderat fasst den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
„Bietwang-Nord, 1. Änderung“.