Bebauungsplan "Bietwang-Nord, 1. Änderung"

Betreff
Bebauungsplan "Bietwang-Nord, 1. Änderung"
Vorlage
2021/GR/001
Aktenzeichen
621.41:T
Art
Beschlussvorlage-GR

Sachverhalt:

 

Beim Bebauungsplan „Bietwang-Nord, 1. Änderung“ handelt es sich um einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Der Gemeinderat fasste am 21.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und beauftragte die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit in die Wege zu leiten.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans sind bei der Gemeinde Bedenken der Öffentlichkeit (1 Private Einwendung) und Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Von den Behörden sind keine Anregungen gekommen, die in der Planung aufgenommen werden müssten. Büro LK&P hat sich mit diesen Bedenken und Stellungnahmen auseinandergesetzt und entsprechende Abwägungsvorschläge ausgearbeitet.

 

Hinsichtlich des privaten Einwenders wäre der Vorschlag des Ing. Büros ihm beim letzten Punkt seiner Stellungnahme entgegen zu kommen und im Falle einer Kombination aus Stützmauer und Einfriedung mit jeweils 1,20 m Höhe einen Abstand der Einfriedung von der Oberkante der Stützmauer von 50 cm festzusetzen, um die Wirkung der Höhen abzumildern. Hierfür müsste im Textteil noch einen Halbsatz unter Ziff. 2.4.2 eingefügt werden.

 

Nach erfolgter Abwägung über die eingegangenen Bedenken kann der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bietwang-Nord, 1. Änderung“ direkt im Anschluss gefasst werden. Die Vorlage für den Satzungsbeschluss wird noch rechtzeitig vor der GR-Sitzung zugestellt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt den Abwägungsvorschlägen des Ing. Büros LK&P zu folgen und fasst die Abwägungsbeschlüsse gemäß der Vorlage des Ing. Büros LK&P.

 

Der Gemeinderat fasst den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bietwang-Nord, 1. Änderung“.