Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses

Sachverhalt:

 

Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für den geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Der Feuerwehrbedarfsplan dient der Feuerwehr, sowie der Gemeinde Böbingen für die entsprechende Planung.

 

Der Gemeinderat hat in nichtöffentlicher Sitzung am 16.04.2018 mit dem Ausschuss der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) den FFW-Bedarfsplan vorberaten. Der Gemeinderat stimmte dem derzeit gültigem FFW-Bedarfsplan am 14.05.2018 zu und fasste folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Böbingen an der Rems und den darin dargestellten Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Böbingen an der Rems (Anlage).

 

  1. Der Gemeinderat beschließt den Feuerwehrbedarfsplan mit den darin beschriebenen Zielen.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt – unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel und entsprechender Einzelfallentscheidungen (Sachentscheidungen) in den jeweiligen Haushaltsjahren – grundsätzlich:
    1. die Verwaltung wird beauftragt, die im Bedarfsplan dargestellten Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele umzusetzen.
    2. die Verwaltung wird beauftragt, das dargestellte Modernisierungskonzept für den Fuhrpark der Feuerwehr umzusetzen.
    3. die Verwaltung wird beauftragt, die Gebäude der Feuerwehr sukzessive den erforderlichen räumlichen und technischen Anforderungen anzupassen sowie die Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umzusetzen.

 

Neue Fahrzeuge und notwendige 4. Fahrzeugbox

Ein wesentlicher Schwerpunkt des FFW-Bedarfsplans der FFW Böbingen ist die neue Fahrzeugkonzeption. Diese sieht vor, dass der Unimog TLF 8/18 mit Baujahr 1982 und das Löschfahrzeug LF 8 im Jahre 2020 bzw.2021 durch neue Fahrzeuge ersetzt werden. Vorgesehen sind ein Löschfahrzeug LF 10 und ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000. Das bestehende FFW-Gerätehaus wurde einschl. der Fahrzeughalle in den Jahren 2007 und 2008 vorschriftsgemäß erweitert, alle Fahrzeuge der FFW konnten untergebracht werden. Mit Beschaffung der neuen Fahrzeuge reicht der Platz in der Fahrzeughalle nicht mehr aus. Die Fahrzeugmaße der neuen Fahrzeuge sowie die Platzvorgaben aus der DGUV für FFW-Gerätehäuser machen den Anbau einer weiteren Fahrzeugbox notwendig. Die Gemeinde Böbingen hat hierfür frühzeitig Landesfördergelder aus der Z-Feu beantragt. Der Zuwendungsbescheid mit Fördergeldern iHv 45.000 € erfolgte mit der Maßgabe, dass die Baumaßnahmen bis 31.07.2021 abgeschlossen und abgerechnet sein müssen.  Im Zuge der Antragstellung hat die Gemeinde Böbingen ein entsprechendes Konzept für eine 4. Fahrzeugbox eingereicht. Dieses Konzept sieht auch die notwendige Anpassung des Balkons im OG (Bürgersaal)vor. Ebenfalls erweitert werden soll in diesem Zuge der südlich angeschlossene Geräteraum.

 

Die Erweiterungsmaßnahme sieht die Überbauung des Abwassersammlers vor. Die Überbauung ist technisch lösbar. Der Abwassersammler muss aber im Zuge der Baumaßnahmen vor Lasten entsprechend gesichert werden.

 

Die FFW Böbingen hat bereits in Aussicht gestellt die Planung zu unterstützen und sich mit Eigenleistungen einzubringen. Architekt Schmid wird das Konzept für den Anbau mit Kostenangaben in der öffentlichen Sitzung vorstellen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Architekt Schmid wird beauftragt den Anbau für das FFW-Gerätehaus ausschreibungsreif und in Abstimmung mit der FFW Böbingen und der Gemeinde Böbingen zu planen und vorzubereiten.