Sachverhalt:
Gemäß § 25
(2) der Gemeindeordnung (Anlage) beträgt die Anzahl der Gemeinderäte in Böbingen
an der Rems 14, da der Zensus zum 30.09.2017 eine Einwohnerzahl von 4.498
Personen festgestellt hat.
Die
Gemeindeordnung ermöglicht dem Gemeinderat nach dieser Vorschrift der
Gemeindeordnung in der Hauptsatzung der Gemeinde festzulegen, dass für die Zahl
der Gemeinderäte die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist.
Zu diesem
Zwecke müsste die Hauptsatzung aber geändert werden. Weitere Abweichungen von der gesetzlichen
Vorgabe (z.B. mehr Ratsmitglieder) sind in Böbingen nicht möglich, weil die
Gemeinde keine unechte Teilortswahl eingeführt hat.
Trotz der
bestehenden, gültigen Hauptsatzung ist im Vorfeld der Kommunalwahl ein
förmlicher Beschluss des Gemeinderates über die zukünftige Anzahl der Sitze im
Gremium einzuholen.
Beschlussvorschlag:
Aus Sicht der
Verwaltung hat sich die bisherige Zusammensetzung des Gremiums (14 Mitglieder,
Bürgermeister) so bewährt.
Die
Verwaltung empfiehlt, weiterhin 14 Gemeinderatssitze im Gremium beizubehalten.