Sanierung der GVS Oberböbingen - Buch, Erneuerung der Wasserleitung

Betreff
Sanierung der GVS Oberböbingen - Buch, Erneuerung der Wasserleitung
Vorlage
2017/GR/101
Aktenzeichen
652.21, 815.61
Art
Beschlussvorlage-GR

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Abstimmung zwischen der Stadt Heubach und der Gemeinde Böbingen ist davon auszugehen, dass die GVS Oberböbingen-Buch künftig nicht erhalten bleibt, sondern dass diese künftig beim Schützenhaus enden wird.

Demzufolge wird künftig nur noch ein Teil der Straße und auch nur für Besucher des Schützenhauses als öffentliche Verkehrsfläche benötigt – darüber hinaus kann die derzeitige Straße als beschränkt öffentliche Fläche für den Landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Fußgänger und Radfahrer genutzt werden.

 

Bisher ging man davon aus, dass die GVS langfristig aufrecht erhalten wird. Die Straße befindet sich insbesondere ab dem Schützenheim in Richtung Buch in sehr schlechtem Zustand. Außerdem waren im Jahre 2015/2016  mehrere Rohrbrüche der WL zu verzeichnen. Keine besonderen Unregelmäßigkeiten waren allerdings im Jahre 2017 zu vermerken. Die Bucher Wasserleitung führt das Wasser von der Hauptleitung der Landeswasserversorgung nach Böbingen. Dies ist insbesondere immer dann nötig, wenn während der Trockenphasen im Sommer nicht ausreichend Wasser von der gemeindeeigenen Quelle im Lappertal geschöpft werden kann oder das Wasser beispielsweise  mit Keimen versehen ist. Auf Dauer muss die Funktionsfähigkeit der Bucher Wasserleitung aufrechterhalten bleiben – Wasser darf nicht in der Leitung verbleiben, sonst besteht die Gefahr der Verkeimung.  Eine regelmäßige Unterhaltung ist notwendig.

 

Der Gemeinderat hat im Jahr 2016 den Ausbau der GVS und die Erneuerung der Wasserleitung beschlossen. Die Baumaßnahmen wurden öffentlich ausgeschrieben. Das Submissionsergebnis war unbefriedigend (Angebotssumme: 810.150,70 Euro) und lag deutlich über der Kostenschätzung des Ingenieurbüros, deshalb wurde die Ausschreibung aus wichtigem Grund nach der VOB aufgehoben.

 

Eine Entscheidung über den Ausbau der Wasserleitung sollte frühzeitig getroffen werden, damit eine mögliche Ausschreibung frühzeitig vorbereitet werden kann.  Aus Sicht der Gemeindeverwaltung war denkbar, die Wasserleitung in einem vereinfachten Verfahren (offene Bauweise) im Straßengraben zu verlegen um Kosten einzusparen.

 


Das Büro LK&P empfiehlt allerdings folgende Vorgehensweise (bisher nur schriftlich mitgeteilt – zum jetzigen Zeitpunkt war noch kein persönlicher Austausch möglich):

 

Die GVS im jetzigen Zustand sollte mit wenigen Unterhaltungsmaßnahmen (z.B. Bankette instandsetzen) über mehrere Jahre betrieben werden. Dies gilt ebenso für die best. alte Wasserleitung / Notversorgung. Geklärt werden sollte aus Sicht des Ing. Büros, ob die derzeitige GVS in den kommenden Jahren als Ausweichstrecke für den B29-Ausbau oder für den Bau der Nordumfahrung eingesetzt wird.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

-          Ohne Beschlussvorschlag bis zur Sitzung (bzw. wird evtl. nachgereicht)