TOP Ö 1: Bebauungsplan "Weidle-Ost" - Vorstellung städtebaulicher Entwurf

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Planung auf der Grundlage des Strukturkonzeptes 1 fortzuführen. Die Einfamilienhäuser sollen zukünftig 2 Vollgeschosse aufweisen, die Mehrfamilienhäuser mindestens 2 Vollgeschosse. Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht notwendig den Gratwohlweg im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu verbreitern und zusätzlich mit einem Fußweg auszustatten (auch eine Einbahnstraßenregelung wäre denkbar).

 

Das Ing. Büro LK&P wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten und diesen mit den Trägern öffentlicher Belange abzustimmen.