Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
beschließt die Planung auf der Grundlage des Strukturkonzeptes 1 fortzuführen.
Die Einfamilienhäuser sollen zukünftig 2 Vollgeschosse aufweisen, die
Mehrfamilienhäuser mindestens 2 Vollgeschosse. Aus Sicht der Verwaltung ist es
nicht notwendig den Gratwohlweg im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu
verbreitern und zusätzlich mit einem Fußweg auszustatten (auch eine
Einbahnstraßenregelung wäre denkbar).
Das Ing. Büro
LK&P wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten und diesen
mit den Trägern öffentlicher Belange abzustimmen.