TOP Ö 5: Ausbau der Breitbandversorgung in Böbingen - Einrichtung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA)

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

·         Der Gemeinderat beschließt aus den oben angeführten Gründen die Einrichtung eines BgA Breitbandverpachtung.

·         Die Verwaltung beantragt beim zuständigen Finanzamt die Einrichtung eines BgA Breitbandverpachtung.

·         Der BgA wird buchungstechnisch im Kernhaushalt der Gemeinde als Regiebetrieb geführt.

 

 

Anmerkung:

Die immer wieder gern gestellte (aber nicht entscheidungsrelevante) Frage, wie es denn andere, vergleichbare Gemeinden machen, die von dieser Thematik ebenso betroffen sind, kann dahingehend beantwortet werden, dass von diesen Gemeinden auch die Einrichtung eines BgA beim Finanzamt beantragt wird bzw. teilweise schon beantragt worden ist.

Diese Vorgehensweise ist im Übrigen auch mit unserem Steuerberater abgestimmt.