Beschlussvorschlag:
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Der Gemeinderat
beschließt aus den oben angeführten Gründen die Einrichtung eines BgA
Breitbandverpachtung.
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Die Verwaltung
beantragt beim zuständigen Finanzamt die Einrichtung eines BgA
Breitbandverpachtung.
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Der BgA wird
buchungstechnisch im Kernhaushalt der Gemeinde als Regiebetrieb geführt.
Anmerkung:
Die immer wieder gern gestellte (aber nicht
entscheidungsrelevante) Frage, wie es denn andere, vergleichbare Gemeinden
machen, die von dieser Thematik ebenso betroffen sind, kann dahingehend
beantwortet werden, dass von diesen Gemeinden auch die Einrichtung eines BgA
beim Finanzamt beantragt wird bzw. teilweise schon beantragt worden ist.
Diese Vorgehensweise ist im Übrigen auch mit
unserem Steuerberater abgestimmt.